Adresse ermitteln zur Geltendmachung einer Forderung

Wie kann man die Adresse einer Person ermitteln, wenn man eine gerichtlich festgelegte Forderung an eine Person hat, deren Adresse sich geändert hat und nun unbekannt ist?

Hallo!

Setze mit der alten Adresse an und wende Dich dort an das Meldeamt der Stadt/Gemeinde. Gut wenn man vollen Namen, Geb. Datum und alte Adresse hat.
Wenn Du dein berechtigtes Interesse nachweist (manchmal nicht erforderlich) dann klappt das schon.
Allerdings kann jemand auch unbekannt verzogen sein, etwa ohne sich umzumelden. Vor allem wenn er sich womöglich vor einer Zahlung drücken will.

MfG
duck313

Guten Tag,

für die Ermittlung neuer Aufenthaltsdaten ist erst einmal die bisher zuständige Einwohnermeldeamtbehörde (EMA) zuständig. Die Anfrage ist mit allen Daten des Betroffenen nach dort zu richten. Wichtig ist der Name und Vorname (und möglichst das exakte Geburtsdatum) zusammen mit seiner bisherigen Adresse.
Soweit für den Betroffenen keine Auskunftssperre vorliegt, erteilt das EMA entsprechende Gebühren (im voraus) oder mit beigefügter Rechnung. Die Gebühren bewegen sich - je nach Behördenregel zwischen € 10,00 und € 20,00.

Gruß
Alexander Becht

Hallo, ich hatte vor einigen Jahren das gleiche Problem - mit einem Miet-Nomaden. Wegen ausbleibender Mietzahlungen habe ich mir nach 2 Monaten die Wohnung angeschaut und festgestellt, daß die Mieterin spurlos verschwunden war und die Whg. in verdrecktem Zustand hinterlassen hatte.
Meine Nachforschungen beim Einwohnermeldeamt usw. wurden durch Hinweis auf Datenschutz abgeblockt. Auch der ehemalige Arbeitgeber der flüchtigen Dame wußte nichts weiteres. Nach einem kurzen Gerichtsverfahren hatte ich zwar einen sog. Titel, konnte aber nichts damit anfangen. Außer Spesen nichts gewesen!
Wenn man den Verlust vergrößern will, kann man noch 1 Detektiv beauftragen usw.
Gruß!
Friedrich