Hallo,
ich habe mal eine ganz bescheidene Frage.
Beim Ausfüllen eines Mietvertrags, gibt man da die alte Adresse (auch wenn die später nicht mehr gilt) oder die der Wohnung, in die man einzieht?
Im Voraus besten Dank!
Carlos
Hallo,
ich habe mal eine ganz bescheidene Frage.
Beim Ausfüllen eines Mietvertrags, gibt man da die alte Adresse (auch wenn die später nicht mehr gilt) oder die der Wohnung, in die man einzieht?
Im Voraus besten Dank!
Carlos
Hallo Carlos,
ich habe gerade in meinem Mietvertrag geschaut. Da steht ‚Frau BlaBla, zur Zeit wohnhaft in …‘. In unserem Büromietvertrag steht ebenfalls unsere damalige Büroadresse drin.
Gruß
Renee
Hallo Carlos,
Beim Ausfüllen eines Mietvertrags, gibt man da die alte
Adresse (auch wenn die später nicht mehr gilt) oder die der
Wohnung, in die man einzieht?
Meist wird - wenn der Mieter noch nicht eingezogen ist - seine
alte Anschrift im Mietvertrag genannt. Es darf aber auch die neue Anschrift dort stehen.
Dann kommt in den Verträgen in der Regel der § 1. Dort wird dann mit „Vermietet werden im Haus …usw“ die Anschrift des Mietobjektes geschrieben. Hier ist die neue Anschirft einzutragen.
Gruss Günter