Adresse Kontoinhaber

Hallo,
vorab diese Frage bezieht sich auf Bankrecht, nicht auf Mietrecht.

Angenommen ein Vermieter überschreibt sein Haus auf seine Kinder und bittet seine Mieter, die Miete demnächst auf ein Gemeinschaftskonto der Kinder weiter zu bezahlen. Alles was die Mieter vom alten Vermieter erhalten ist ein Schriftstück, aus dem hervorgeht, das er sein Haus an seine Kinder überschrieben hätte, ohne alle Namen und Adressen der „neuen Vermieter“ zu erwähnen und eine Bankverbindung, mit dem Namen eines der Kinder sowie die schriftliche Aufforderung, das die Miete auf dieses Konto gehen soll. Der alte Vermieter denkt jedoch garnicht daran, die Namen aller Kinder zu nennen, weder dessen Adresse. Die sog. neuen Vermieter wären also weder erreichbar noch melden sie selbst mal bei den Mietern. Die Mieter wissen, sie könnten jetzt entweder auf stur schalten und bei einer Kündigung dem alten Vermieter diese zu schicken, da sie nicht verpflichtet sind, den Adressen seiner Kinder hinter her zu laufen oder sie könnten sich ein Grundbuchauszug holen, was jedoch Gebühren kostet und wo nicht sicher ist, ob die Kinder wirklich bereits im Grundbuch drinnenstehen bzw. ob die Umschreibung auch wirklich stattgefunden hat.
Nun gehen die Mieter zur Bank und verlangen die Adresse des Kontoinhabers, an dem sie nun die Miete zahlen und erklären hierfür auch die Gründe. Die Bank erklärt jedoch, sie dürften die Adresse des Kontoinhabers trotzdem nicht rausgeben weder sagen. Handelt die Bank rechtens. ? Wenn nur ein Name des Kontoinhabers bekannt ist, kann es sich dann trotzdem um ein Gemeinschaftskonto handeln. ?

Vielen Dank
Dagmar

Hallo,

hinsichtlich der Bank: Ja, es ist vollkommen richtig, daß sie die Adressdaten nicht rausgeben darf! Und hinsichtlich des Gemeinschaftskontos: Natürlich ist das möglich, daß das Konto auf eine Gemeinschaft lautet. Wenn der bisherige Vermieter die Mitteilung an den Mieter so oberflächlich handhabt, kann es schon sein, daß er bei diesem eben nur einen Namen angegeben hat. Bei der Bank hätte das nicht gereicht, da sich die Kontoinhaber ja identifizieren müssen.

Also: Zur Überweisung der Miete würde es durchaus reichen, wenn man als Zahlungsempfänger z.B. draufschreibt „WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) Müller“ oder „Vermietergemeinschaft Müller“, denn der schriftliche Auftrag des bisherigen Vermieters liegt ja vor.

Ein anderes Problem sehe ich darin, daß man als Mieter auch in die Situation kommt, mit seinem Vermieter wegen irgendwelcher Probleme Kontakt aufnehmen zu müssen. Und dazu braucht man eben den Vertragspartner.

Gruß, Eva

Hallo

Da habe ich die Idee, dass man das Schreiben des ursprünglichen Vermieters kopiert. Zur Info an den / die neuen Vermieter. Dieses zusammen mit einem Brief an den neuen Vermieter in einen frankierten Umschlag in der Bank abgibt. Die in der Bank sollen bitte die Anschrift des Kontoinhabers draufschreiben, den Absender der Bank angeben und in den Briefkasten stecken.

Wenn die Leute in der Bank den Briefinhalt kennen wird man sicher weiterhelfen können und wollen.

Gruss Kermit
(ist doch mal was anderes am Bankschalter als immer online-banking)

Hallo,

Da habe ich die Idee, dass man das Schreiben des
ursprünglichen Vermieters kopiert. Zur Info an den / die neuen
Vermieter.

mal abgesehen davon, daß ein Kreditinstitut nicht dafür zuständig ist, Versäumnisse ihrer Kunden ggü. Dritten auszuräumen, war m.W. eines der Probleme, daß die Adresse des neuen Vermieters nicht bekannt ist. Wie soll dann die Kopie zu selbigem gelangen?

Gruß,
Christian

mal abgesehen davon, daß ein Kreditinstitut nicht dafür
zuständig ist, Versäumnisse ihrer Kunden ggü. Dritten
auszuräumen, war m.W. eines der Probleme, daß die Adresse des
neuen Vermieters nicht bekannt ist. Wie soll dann die Kopie zu
selbigem gelangen?

Hallo Christian,
die Bank kann sicher die Kontonummer einer Person zuordnen und dieser den Brief des Mieters übergeben. Muss sie nicht, aber kann sie. Ein Versuch wäre es wert.
Grüße
Ulf