Hallo.
Beim Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnortes können Umziehende sich frühestens sieben Tage vor dem tatsächlichen Auszug abmelden. Für die Abmeldung benötigt man Personalausweis oder Reisepass.
Im neuen Meldebezirk geht es dann von vorne los. Wieder will das Meldeamt informiert sein – und zwar innerhalb kurzer Zeit. Je nach Bundesland gelten Fristen von ein bis zwei Wochen, innerhalb derer sich Umziehende gemeldet haben müssen.
Kommen sie ihrer Pflicht nicht nach, drohen im schlimmsten Fall Geldbußen ab 25 EUR aufwärts. Übrigens: Auch beim Umzug innerhalb des gleichen Meldebezirks ist es erforderlich, das zuständige Amt zu informieren bzw. persönlich zu erscheinen!