Ich habe eine Frage zu Umzügen ins EU-Ausland (z.B. Österreich).
Als Deutscher hat man auf seinem Perso hinten seine Adresse drauf stehen (evtl.
überklebt, wenn man innerhalb Deutschlands umgezogen war).
Wenn man nun ins EU-Ausland umzieht, wird dann dieser Eintrag geändert
(neuer Perso) oder bleibt der Eintrag so bestehen?
Wie sieht die Sache beim Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz im EU-Ausland aus?
Ich habe eine Frage zu Umzügen ins EU-Ausland (z.B.
Österreich).
Als Deutscher hat man auf seinem Perso hinten seine Adresse
drauf stehen (evtl.
überklebt, wenn man innerhalb Deutschlands umgezogen war).
Wenn man nun ins EU-Ausland umzieht, wird dann dieser Eintrag
geändert
(neuer Perso) oder bleibt der Eintrag so bestehen?
Nach § 11 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz (MRRG), muss sich jeder, der aus einer Wohnung auszieht und keinen Wohnsitz mehr im Inland bezieht, bei der Meldebehörde abmelden. Diese zieht entweder den Personalausweis ein oder überklebt die alte Adresse mit dem Vermerk: „Kein/Ohne Wohnsitz im Inland“…da greifen dann die jeweiligen Landesgesetze der Bundesländer…
Bei einer Freundin, die inzwischen dauerhaft in Griechenland lebt, kam dieser Aufkleber drauf…nachdem der Ausweis abgelaufen ist, kann sie sich eben nur noch mit Reisepass ausweisen, da nur eine inländische Meldebehörde einen Personalasuweis ausstellen kann…
Wie sieht die Sache beim Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz im
EU-Ausland aus?
Wenn Du einen Wohnsitz in Deutschland hast, musst Du Dich melden. Wenn Deutschland nur Zweitwohnsitz bleibt, ist die Frage, was dann mit dem Perso geschieht…denke, das wird auch in den jewieligen Landesgesetzen geregelt sein.
Beim Erstwohnsitz im Ausland unterliegst Du natürlich den Meldegesetzen des entsprechenden Landes.
Nach § 11 Abs. 2 Melderechtsrahmengesetz (MRRG), muss sich
jeder, der aus einer Wohnung auszieht und keinen Wohnsitz mehr
im Inland bezieht, bei der Meldebehörde abmelden.
Das stimmt.
Diese zieht entweder den Personalausweis ein oder überklebt die alte
Adresse mit dem Vermerk: „Kein/Ohne Wohnsitz im Inland“…da
greifen dann die jeweiligen Landesgesetze der Bundesländer…
Zeig mir mal ein Landesgesetz wo drin steht, daß der PA dann eingezogen wird oder dieser Aufkleber drauf muß.
Normalerweise bleibt die letzte gemeldete Wohnung in Deutschland eingetragen; damit man evtl. in Deutschland bei der Passbehörde der letzten gemeldeten Adresse einen PA beantragen kann.
nachdem der Ausweis abgelaufen ist, kann sie sich eben nur noch mit :Reisepass ausweisen, da nur eine inländische Meldebehörde einen
Personalasuweis ausstellen kann…
Richtig, aber eine Ergänzung folgt ab 01.11.2010 (neues PA-Gesetz):
Ab ca. 2013 sollen auch Botschafen/Konsulate im Ausland soweit sein, daß dort PA´s ausgestellt werden.
Wie sieht die Sache beim Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz im
EU-Ausland aus?
Wenn Du einen Wohnsitz in Deutschland hast, musst Du Dich
melden. Wenn Deutschland nur Zweitwohnsitz bleibt, ist die
Frage, was dann mit dem Perso geschieht…denke, das wird auch
in den jewieligen Landesgesetzen geregelt sein.
Beim Erstwohnsitz im Ausland unterliegst Du natürlich den
Meldegesetzen des entsprechenden Landes.
Das deutsche Meldewesen ist nur für Wohnungen zuständig nicht für Wohnsitze.
Wenn also in Deutschland eine Wohnung bewohnt wird, ist dies die Hauptwohnung in Deutschland. Wenn noch eine weitere Wohnung im Ausland bewohnt wird, so ist diese für das deutsche Meldewesen unbeachtlich.
Hauptwohnung im Ausland und „nur“ Nebenwohnung in Deutschland kann nicht angemeldet werden. Das wird keine Meldebehörde speichern können, da diese Kombination laut Meldegesetz nicht möglich ist.
aufgrund welcher Rechtsvorschrift wird die Einziehung des PA gerechtfertigt?
Wird der ständige Aufenthalt ins Ausland verlegt, besteht keine Personalausweispflicht nach § 1 Personalausweistgesetz mehr. Von daher wird auch keine Anschriftenänderung vorgenommen (von wem auch?).
Im Ausland ist die zuständige Meldestelle die deutsche Auslandsvertretung, die dann auch für die passrechtlichen Fragen zuständig wäre. Die deutschen Auslandsvertretungen stellen lediglich Notreiseausweise (zur Rückkehr) bzw. Reisepässe aus. Von daher würde ich zur Auslandsvertretung gehen und mich dort anmelden, vermutlich wird als erstes ein RP ausgestellt.
Beim Umzug ins Ausland sollte man bedenken, dass in vielen Ländern der PA gar nicht als ausreichend für den Aufenthalt anerkannt wird. Es muss schon ein Pass sein.
Diese zieht entweder den Personalausweis ein oder überklebt die alte
Adresse mit dem Vermerk: „Kein/Ohne Wohnsitz im Inland“…da
greifen dann die jeweiligen Landesgesetze der Bundesländer…
Zeig mir mal ein Landesgesetz wo drin steht, daß der PA dann
eingezogen wird oder dieser Aufkleber drauf muß.
Moin
Sinnigerweise hatte ich heute einen Termin auf der Behörde und weil mir dieser Beitrag noch im Sinn lag, habe ich mal nachgefragt, was dann passiert…
Die Auskunft, die ich bekam, war für mich nachvollziehbar und schlüssig:
Wenn man sich abmeldet und dauerhaft ins Ausland geht, wird der Personalausweis eingezogen bzw entwertet (wie z. B. auch bei Neuausstellung nach Ablauf) nach Personalausweisgesetz §1 Absatz 7 Satz 2: „Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland“. Da man als im Ausland lebender nicht unter das Personalausweisgesetz fällt und man Mißbrauch oder Verlust und Fremdnutzung damit unterbinden will.
Normalerweise bleibt die letzte gemeldete Wohnung in
Deutschland eingetragen; damit man evtl. in Deutschland bei
der Passbehörde der letzten gemeldeten Adresse einen PA
beantragen kann.
Dazu reicht die Abmeldebescheinigung.
Hatte ich nämlich auch gefragt, was passiert, wenn man denn dann wieder zurück kommt…
nachdem der Ausweis abgelaufen ist, kann sie sich eben nur noch mit :Reisepass ausweisen, da nur eine inländische Meldebehörde einen
Personalasuweis ausstellen kann…
Richtig, aber eine Ergänzung folgt ab 01.11.2010 (neues
PA-Gesetz):
Ab ca. 2013 sollen auch Botschafen/Konsulate im Ausland soweit
sein, daß dort PA´s ausgestellt werden.
Das war mir gar nicht bekannt…schade, hätte ich gleich mit fragen können…
Moin
Sinnigerweise hatte ich heute einen Termin auf der Behörde und
weil mir dieser Beitrag noch im Sinn lag, habe ich mal
nachgefragt, was dann passiert…
Die Auskunft, die ich bekam, war für mich nachvollziehbar und
schlüssig:
Wenn man sich abmeldet und dauerhaft ins Ausland geht, wird
der Personalausweis eingezogen bzw entwertet (wie z. B. auch
bei Neuausstellung nach Ablauf) nach Personalausweisgesetz §1
Absatz 7 Satz 2: „Der Personalausweis ist Eigentum der
Bundesrepublik Deutschland“.
Klaro, ist der Perso Eigentum der BRD;
Da man als im Ausland lebender
nicht unter das Personalausweisgesetz fällt und man Mißbrauch
oder Verlust und Fremdnutzung damit unterbinden will.
man fällt nicht mehr unter das Personalausweisgesetz (sprich man muß nicht unbedingt einen haben), da steht aber nicht daß der Perso eingezogen werden MUß wenn man nicht mehr in Deutschland lebt.
ist ne eigentümliche Auslegung…