Hi Tessa ))
Wo in aller Welt siehst Du in meinem Posting den Hinweis auf
einen akademischen GRAD??? Ich habe nicht von Graden sondern
von Titeln geschrieben. Und Du wirst wohl nicht bestreiten,
daß Prof. ein akademischer TITEL ist, oder??? *g*
Doch, genau das bestreite ich!!! Professor ist kein akademischer Grad!!! Ich habe gerade ein simples Lexikon in der Hand, dort steht: „Doktor (der, -s, -toren) 1. höchster akademischer Grad 2. Arzt (ugs.)[lat.]“. In dem gleichen Lexikon steht: „Professor (der, -s, soren) 1. Hochschullehrer im Beamtenverhältnis 2. verdienter Gelehrter oder Künstler 3. Lehrer an einer höheren Schule [lat.]“ So steht es geschrieben, und so ist es auch!
Ein akademischer Grad ist sicherlich das gleiche wie ein akademischer Titel, oder?
Außerdem ist Professor nur dann eine Berufsbezeichnung, wenn
Monsieur an einer Hochschule unterrichtet.
Nein, Professor bedeutet nichts anderes als „Lehrer“ und ist eine simple Berufsbezeichnung!
Ich selbst durfte
meinen im wahrsten Sinne des Wortes alten Lateinlehrer (der
Herr war seinerzeit 74 Jahre alt) auch „Herr Professor“
nennen, obwohl er „nur“ über einen Magister verfügte. Na ja,
ab dem Gymnasium war/ist es in Polen halt so üblich.
Hier trifft der Lexikoneintrag Nummer 3 zu: „Lehrer an einer höheren Schule“. In so fern war das völlig berechtigt.
„Professor“ ist kein akademischer Grad, sondern eine
Berufsbezeichnung. Der höchste akademische Grad ist „Doktor“.
Häufig findet man auch Univ.-Prof. Dr. XYZ. Der „Doktor“ ist
offizieller Bestandteil deines Namens, im Ausweis steht also
„Dr. XYZ“. Korrekterweise müsste daher die Anrede lauten: Sehr
geehrter Herr Dr. XYZ, …
Sorry, aber das ist teilweise purer Unsinn. Also:
Das ist definitiv kein Unsinn! Der Doktor gehört zum Namen dazu und muss daher theoretisch für eine korrekte Anrede stets mit angegeben werden.
a) Herr Dr. XY führt einen Prof.-Titel und unterrichtet NICHT
an einer Hochschule = Professor wird in der Anrede
ausgeschrieben; der Dr. komplett weggelassen. Gleiches trifft
zu, wenn beide Fälle (Prof.-Titel UND Professur an einer Uni)
zutreffen.
Wie gesagt, Professor ist und bleibt kein Titel.
b) Herr Dr. XY führt keinen Prof.-Titel und unterrichten an
einer Hochschule = Professor ist in diesem Fall eine
Berufsbezeichnung; Herr XY wird lediglich als Herr Dr.
angeschrieben
Professor ist immer eine Berufsbezeichnung und entfällt daher stets bei einer korrekten Anrede!
Was „sehr geehrter Herr Rechtsanwalt“ angeht: „Rechtsanwalt“
ist in der Tat kein Titel sondern tatsächlich eine
Berufsbezeichnung. Schließlich schreiben wir auch nicht „sehr
geehrter Herr Ingenieur XY“ oder „sehr geehrte Frau
Krankenschwester YZ“, oder???
Genau, und deswegen lassen wir auch das „Professor“ weg!
Klingt kompliziert, ist aber tatsächlich ziemlich simpel. *g*
Genau so ist das, eigentlich sehr simpel ))
cu Stefan.