Hallo,
es gibt die Möglichkeit die aktuelle Adresse ehemalige Klassenkameraden über das Einwohnermeldeamt festzustellen.(wurde mir berichtet)
Es wäre mal interessant zu erfahren mit welchen Daten das möglich wäre. Muss das Geburtstadatum bekannt sein oder genügt es Vorname/ Nachname und angenommener Ort zu bezeichen ?
Gruß
Theo
Hallo,
hier greift das BDSG; Sie müssen dem Einwohnermeldeamt ein „berechtiges Interesse“ nachweisen, denn die Daten unterliegen dem Datenschutz.
Alternativ: Postnachsendeanfrage stellen, kostet die Gebühr von einer Postkarte,…
mfg
es gibt die Möglichkeit die aktuelle Adresse ehemalige
Klassenkameraden über das Einwohnermeldeamt
festzustellen.(wurde mir berichtet)
Es wäre mal interessant zu erfahren mit welchen Daten das
möglich wäre. Muss das Geburtstadatum bekannt sein oder genügt
es Vorname/ Nachname und angenommener Ort zu bezeichen ?
Gruß
Theo
Hallo, teile der Meldebehörde Vor- und Familienname (evtl. Geburtsname u. Geburtsdatum) mit und Du erhälst als „einfache“ Melderegisterauskunft die Adresse. Willst Du von einer Person das Geburtsdatum etc. wissen, handelt es sich nach dem Meldegesetz um eine „erweiterte“ Auskunft und Du musst ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (der Gesuchte ist dann von der Anfrage zu unterrichten). Hat jemand ein rechtliches Interesse für eine erweiterte Auskunft (z.B. Geltendmachung von Rechtsansprüchen)erfolgt keine Benachrichtigung.
MfG Feuerstein
Hallo,
für ne einfach Adressauskunft (also nur die neue Adresse) greift das BDSG wie beschrieben nicht so ganz.
Z.B. laut Bayerischem Meldegesetz (zuletzt Art. 34) kann eine einfache Adressauskunft gegen Zahlung von Gebühr erteilt werden, wenn die gesuchte Person durch Angabe von geeigneten Daten genau identifiziert werden kann (also Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder letzte bekannte Adresse). Es wird dann nur die neue Adresse bzw. die Wegzugsadresse rausgegeben.
Nur für weitergehende Daten, wie z.B. Geburtsort, Umzugsdatum, Wegzugsdatum, Familienstand etc. muss ein berechtigtes oder rechtliches Interesse nachgewiesen werden.
Gruss vom Einwohneramt in Nürnberg
Sid
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