Adressermittlungsverfahren ?

Hallo und einen wunderbaren Abend für Euch. Was bitte ist das oben genannte Adressermittlungsverfahren und wie wird es von der Staatsanwaltschaft durchgeführt? Ist es was ernstzunehmendes oder eher als Beruhigung für klagende Bürger die jemanden angezeigt haben? Das zu wissen wünscht Elke , und danke an Euch

Hallo,

es heißt Aufenthaltsermittlungsverfahren und wird durch einen Bundeszentralregistereintrag durchgeführt. Gerät derjenige dann in eine Polizeikontrolle, werden die neuen Adressdaten an die StA weitergegeben.

http://www.123recht.net/Aussschreibung-zur-Aufenthal…

VG
EK

Danke , das war die richtige und gute Antwort. Elke. Aber ich hätt dazu jetzt noch was , wird der angesprochene Suchvermerk beim Zentralregister automatisch weitergegeben oder muss man das irgendwie beantragen? Dazu wäre eine Antwort noch klasse. Vielen Dank erstmal

Hallo,
ich bin nicht die Elke:wink:

Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen einer Strafermittlung und dient zur Feststellung des Aufenthaltes einer bestimmten Person.
Wenn die Daten dieser Person aufgrund dieser Maßnahme der StA mitgeteilt wurden, ist, je nach Eintragungsvermerk entweder die Eintragung bereits dadurch erledigt oder wird durch die ermittelnde StA berichtigt.
Privatpersonen haben hier vorangig keine Rechtsmöglichkeit, denn es dient einem strafrechtlichen Verfahren.

LG