Hallo ich habe folgende Rechtsfrage. Dazu schildere ich folgendes Beispiel:
Jemand bekommt einen Brief von einer Gebühreneinzugsstelle Nun schreibt diese Istitution einen Bürger an. Dieser Bürger macht von seinem Recht gebrauch die Herausgabe der Datenquelle zu fordern und gleichzeitig die Benutzung seiner Anschrift/Daten einzustellen.
Als Antwort bekommt der Bürger die Datenquelle als Antwort zugeschickt.
Daraufhin schreibt der Bürger die gleiche Anforderung und Aufforderung zur Sperrung an diese Adressvermietungsfirma.
Von dieser Firma bekommt kommt als Antwort, dass es sich um einen Irrtum handeln müsse, da es keine Speicherung gab (Obwohl diese Firma von der GEstelle benannt wurde.
Wie wäre der richtige und wirksamste Weg seine Adressvermietung zu untersagen?
kannst du das ein bisschen konkretisieren ? Ich kenne da nur eine Gebühreneinzugstelle (die mit den Radios und so ?). Die wäre aber öffentlich rechtlich. Adressvermietung kenne ich nur im Zusammenhang mit Werbung, nicht mit Gebührenerhebung.
Ich weiß nicht ob ich das kokretisieren darf. aber es handelt sich um eine öffentlich rechtliche Gebühreneinzugsstelle. Sie hat allerdings nicht auf Verdacht das Recht Adressdaten von der Meldestelle zu beziehen sondern muss wie alle anderen auch das Datenschutzgesetz austricksen um an Adressen zu kommen.
Ich weiß nicht ob ich das kokretisieren darf. aber es handelt
sich um eine öffentlich rechtliche Gebühreneinzugsstelle. Sie
hat allerdings nicht auf Verdacht das Recht Adressdaten von
der Meldestelle zu beziehen sondern muss wie alle anderen auch
das Datenschutzgesetz austricksen um an Adressen zu kommen.
Die GEZ erhält aber per Datenübermittlung von den Meldebehörden die neuen Adressen. Das ist regelgerecht gemäß § 18 Melderechtsrahmengesetz
„Datenübermittlung an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen“
Die GEZ ist eine sonstige öffentliche Stelle und braucht somit das Datenschutzgesetz nicht austricksen…
Gegen diese Datenübermittlung kann man auch nicht widersprechen, da es im Gesetz verankert ist…