Advocard Wartezeit

Hallo an ALLE,

folgendes Problem:

wir haben seit diesem Jahr einen umfassenden Advocard Rechtschutz.

Seit ein paar monaten habe wir einen neuen Nachbar, Frührentner mit dem Hobby sämtliche Leute mit Polizeieinsätze und Rechtsanwaltsschreiben zu beglücken. Ermag keine junge Leute.

Wir wurden mehrmals Nachts von der Polizei aus dem Bett geklingelt weil der Nachbar uns wegen lauten Parties angezeigt hat. Das war eine riesen Sauerei, weil wir früh zur Arbeit müssen.
Nach etlichen unnötigen Polizeeinsätzen hat diese dann mit dem besagten Nachbar gesprochen uns seit dem war diese nicht mehr da.

Unbeeindruckt davon dass der Nachbar unnötig mehrmals die Polizei rief, lies er uns von seinem Anwalt durch inzwischen 3 Schreiben mit Unterlassungsverträge und bei nichteinhaltung Geldstrafe, anschreiben-immer wegen Ruhestörung.

Durch eine Anwaltshotline wurden wir beraten dass wir nicht reagieren müssen wenn wir uns nicht als Störverursacher sehen. Höflicherweise könnten wir das dem Nachbaranwalt mitteilen, müssten wir jedoch nicht.
Und wir könnten einen Ggenanzeige machen wg falscher Unterstellung. Wollten wir dann aber nicht in der Hoffnung dass sich nchts unnötig hochschaukelt.

Jetzt hat tatsächlich der Nachbar gegen uns eine Klage beim Gericht eingereicht wege Ruhestörung.
Zu erwähnen wäre, dass er sehr gerne klagt und auch gut betucht ist.

Diese Klage liese sich zu 9,999999% wiederlegen, weil wir schon alleine die unnötigen Polizeieinsätze nachweisen können.

Wir wollten nun einen anwalt aufsuchen. Leider möchte die Advocard nicht eintreten weil das 1. Schreiben vom Nachbaranwalt 1 WOCHE vor Ablauf der Wartezeit kam. Das war im Mai.

Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation? Gibt es eine Möglichkeit die Versicherung zu überzeugen dass Sie doch vorerst einspringt. Wir sind uns wirklich sicher weil wir uns nichts vorzuwerfen haben, dass ja auch die Polizei belegen kann, dass wir die Klage wiederlegen können.

10000 Dank fürs Lesen und Antworten und 1000 x sorry für Tippfehler :wink:

Lines& Frau :smile: :smile:

Hallo,

das mit der Wartezeit ist ärgerlich aber geht nicht anders…

die RS wird nicht zahlen weil sie nicht muss!!

nach Prozessende kann man einen Kulanzantrag stellen aber viel Erfolg wird das nicht haben!

wenn Sie aber den Prozess führen müssen und gewinnen dann zahlt doch die Gegenpartei alle Kosten…

und wenn Sie weiterhin belästigt werden von diesem Nachbarn wäre mein persönlicher Rat das Sie schnellstens ausziehen!!! was wollen Sie sich mit einem solchem Idi rumstreiten. die Wohnqualität leidet drunter und erholen können Sie sich auch nicht und landen irgendwann beim Arzt…

viel Erfolg beim Streiten und ich hoffe Sie gewinnen!!!

MfG Thomas Wolter

Hallo lines75

besten Dank für Ihre Anfrage.

Leider kann ich Ihnen zu Ihrem Rechtsschutzproblem keine gute Nachricht geben. Sofern Ihr Problem vor der Ablauffrist eingetreten ist, müssen Sie sich selbst einen Rechtsanwalt für Nachbarrecht nehmen.
Aber bei Gericht ist es immer so, Recht haben und Recht bekommen sind 2 Paar Stiefel.

Zur Information gebe ich Ihnen nachstehend einige Erläuterungen zu Mietstreitigkeiten. Sollte keine davon auf Ihnen zutreffen, haben Sie gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.

Einen guten Rechtsanwalt zu bekommen, ist auch so eine Sache. Es gibt in der Bundesrepublik sehr viele Rechtsanwälte, aber nur sehr wenig „Gute“.

Nach überwiegender Juristen-Meinung ist eine Lärm-Immission gewöhnlich auf jeden Fall unzumutbar, wenn sie die Grenzwerte der „TA Lärm“ (Technische Anleitung Lärm) überschreitet. Diese betragen beispielsweise in reinen Wohngebieten außerhalb von Gebäuden werktags von 6 bis 22 Uhr 50 dBA (wie etwa normales Sprechen) und nachts sowie an Sonn- und Feiertagen 45 dBA (leises Sprechen). Für Kleinsiedlungs- und Mischgebiete gilt jeweils ein um 5 bzw. 10 dBA höherer Grenzwert. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte am Tage um nicht mehr als 30 dBA und in der Nacht um nicht mehr als 20 dBA überschreiten
Quelle: http://www.jumpradio.de/build_index.html?/scripts/qu…

In Ruhezeiten nur Zimmerlautstärke
Wirklich leise sein muss es in den Ruhezeiten, die im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegt sind. Meist gelten die an Wochentagen von 13 bis 15 Uhr – die Mittagsruhe – und von 22 bis 7 Uhr – die Nachtruhe. An Samstagen darfst du ungestört bis früh um 8 Uhr schlafen, ab 19 Uhr muss es dann wieder ruhig sein. Sonn- und Feiertage gelten generell als „stille“ Tage.
Quelle: http://www.deutsche-anwaltshotline.de/compiled/Zimme…

Unberechtigtes und vermeidbares Lärmen ohne berechtigten Anlass kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn eine erhebliche Belästigung vorliegt oder die Gesundheit eines Anderen durch den Lärm geschädigt werden kann.
Oft ergeben sich in der Praxis Konflikte im Bereich Nachbarschaft (laute Musik/Party, Instrumentenspielen, Kinderlärm, Hundegebell, Renovierung, Streit/Geschrei), Straßenlärm, Baulärm und Fluglärm.
Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/fragen/druck/rfd04919.html

Ich wünsche Ihnen trotzdem viel Glück auf Ihrem Rechtsweg.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo lines75,

versuch es doch einmal mit einer Kündigung der Advocard.Ich denke die werden ganz schnell übernehmen.

Als nächstes würde ich sofort eine Gegenklage erheben
und die Polizisten als Zeugen benennen.
Alles andere hat bei so einem Nachbarn ohnehin keinen
Sinn. Solche Leute kann man nur mit ihren eigenen
Waffen schlagen und es muss richtig Geld kosten.

Gruss gartenhaus

Hallo Lines,

im Grunde gibt es 2 Möglichkeiten:
1.Man kann sich auch ohne Anwalt bei Gericht verteidigen.
2.Eine erneute RS-Vers.abschl.mit sofortiger Wirkung-kostet natürlich auch ein paar Euro`s.
Liebe Grüße

Kann ich leider keine Tipps zu geben, sorry. Damit kenne ich mich nicht aus.

Hallo,
leider kann ich euch in diesem Fall nicht zu 100 % Helfen, jedoch gehe ich davon aus, dass wenn deine Schilderung stimmt du zu jedem Anwalt gehen kannst ohne in Vorleistung gehen zu müssen. Der Anwalt kann nach Prozessgewinn die Kosten auf den Kläger (Nachbarn) aufsetzten, da die Gesamtkosten meistens dem Verurteiten zugewiesen werden.
Würde mich mal bei der Hotline der Advocard ?Anwalts liebling? informieren, die müsste doch kostenlos sein bei der guten aber teuren Versicherung.

Gruß

Hallo und Danke für die Antwort, wir haben einen super Anwalt gefunden der gleich gute Arbeit geleistet hat, bei der Polizei hat er die „Besucherprotokolle“ bekommen aus denen eindeutig hervorgeht dass die Einsätze bei uns grundlos waren. Wegziehn geht leider nicht weil wir im Eigentum wohnen. Wir sind da jetzt mal ganz optimistisch das die Sache vor Gericht gut ausgeht und dann hat sich der liebe Nachbar nur selbst bestraft…Danke nochmal für die Antwort & Grüsse

Hallo und Danke für die Antwort, wir haben einen super Anwalt gefunden der gleich gute Arbeit geleistet hat, bei der Polizei hat er die „Besucherprotokolle“ bekommen aus denen eindeutig hervorgeht dass die Einsätze bei uns grundlos waren. Wegziehn geht leider nicht weil wir im Eigentum wohnen. Wir sind da jetzt mal ganz optimistisch das die Sache vor Gericht gut ausgeht und dann hat sich der liebe Nachbar nur selbst bestraft…Danke nochmal für die Antwort & Grüsse.

Hallo und Danke für die Antwort, wir haben einen super Anwalt gefunden der gleich gute Arbeit geleistet hat, bei der Polizei hat er die „Besucherprotokolle“ bekommen aus denen eindeutig hervorgeht dass die Einsätze bei uns grundlos waren. Wegziehn geht leider nicht weil wir im Eigentum wohnen. Wir sind da jetzt mal ganz optimistisch das die Sache vor Gericht gut ausgeht und dann hat sich der liebe Nachbar nur selbst bestraft…Danke nochmal für die Antwort & Grüsse…

Hallo und Danke für die Antwort, wir haben einen super Anwalt gefunden der gleich gute Arbeit geleistet hat, bei der Polizei hat er die „Besucherprotokolle“ bekommen aus denen eindeutig hervorgeht dass die Einsätze bei uns grundlos waren. Wegziehn geht leider nicht weil wir im Eigentum wohnen. Wir sind da jetzt mal ganz optimistisch das die Sache vor Gericht gut ausgeht und dann hat sich der liebe Nachbar nur selbst bestraft…Danke nochmal für die Antwort & Grüsse…

Hallo und Danke für die Antwort, wir haben einen super Anwalt gefunden der gleich gute Arbeit geleistet hat, bei der Polizei hat er die „Besucherprotokolle“ bekommen aus denen eindeutig hervorgeht dass die Einsätze bei uns grundlos waren. Wegziehn geht leider nicht weil wir im Eigentum wohnen. Wir sind da jetzt mal ganz optimistisch das die Sache vor Gericht gut ausgeht und dann hat sich der liebe Nachbar nur selbst bestraft…Danke nochmal für die Antwort & Grüsse…

Hallo,

na das ist doch erfreulich…

wenn Sie mögen können Sie mir ja den Endstand mal mitteilen…!

als Eigentümer kann man nicht mal eben wegziehen und ich hoffe das Sie großen ERFOLG haben werden!!!

MfG Thomas Wolter

Sorry,
kann ich leider keine sachdienliche Aussage machen.