Hallo, ich habe Kenntnis von einer Affäre erhalten. Ich trage mich mit dem Gedanken, der ahnungslosne Ehefrau eine Information zu geben. Ihr Mann (in seinem Ort bekannt und sehr gut situiert) ist einer Schmarotzerin auf den Leim gegangen. Allerdings hat er festgestellt, dass er jetzt seiner Traumfrau begegnet wäre.
Hallo chicobello,
natürlich wäre das nicht strafbar, - aber sicherlich ungeschickt.
Mal angenommen die Ehefrau weiß um die „lockere“ Art ihres Mannes Bescheid und toleriert sie stillschweigend, weil sie sicher sein kann, dass er eh bei ihr bleibt?
Mal angenommen, die Ehefrau ahnt was, aber WILL es gar nicht genauer wissen (davon gibt es mehr, als man glauben möchte)
Mal angenommen, die Ehefrau wird durch die Info so tief in ihrem Grundvertrauen erschüttert, dass sie jahrelang mit all dem zu kämpfen hat…
etc …
etc…
Ich bringe es mal wenig charmant auf den Punkt:
es geht dich nichts an!
Mische dich am besten nicht ein, - es ist vielleicht ganz anders, als du das von außen beurteilst.
Internetten Gruß
Barbara
http://www.diegeliebte.de
http://www.betrogene.de
Hallo chicobello,
also ob es strafbar ist, eine Affäre aufzudecken, das denke ich nicht, solange Du Dich rechtlich sauber verhälst. Das erst einmal zu Deiner Überschrift.
Ob Du Deinem Gedanken nachgehen möchtest und der betrogenen Ehefrau eine Information zu geben, entscheidest Du und Deine Moralvorstellung ganz alleine. Ich finde es übrigens auch völlig egal, ob der Betrüger gut situiert ist oder nicht. Frage mich auch, stehst Du in einem engeren Verhältnis zur betrogenen Ehefrau, dem nicht treuen Ehemann oder der Frau die Du als Schmarotzerin titulierst?
Egal welchen Weg Du gehen wirst, es ist ganz alleine Deine Entscheidung. Ein Falsch oder Richtig gibt es bei solchen Geschichten eben nicht. Falsch ist aufjedenfall, dass der Mann eine Affäre hat, obwohl er verheiratet ist. Doch auch da kann es sein, dass es sich bei diesem Paar um eine offene Beziehung handelt. Sowas soll es ja geben und auch funktionieren. Somit kann Dir Niemand diese Entscheidung abnehmen.
Und was wirst Du jetzt machen?
Hallo Bastiwast,
zunächst vielen Dank für Deine Antwort. Deine Vermutung ist richtig. Die ganze Geschichte habe ich bei „http://forum.gofeminin.de/forum/separation/__f9788_s…“ eingestellt. Dort kannst Du, wenn Du willst, die Geschichte lesen.
Viele Grüße!
Hallo,
ich weiß ja nicht was du davon hast und ob du involviert bist-aber wenn ich alles was ich erfahre an die öffrentlichkeit bringen würde könnte ich täglich eine zeitung mit de nvier buschstaben füllen. das beantwortet doch wohl deine frage-oder? du kennstdoch sicher den griechen platon-der schon im hinblick auf politische entscheidungen sagte: wem nützt es?
und deshalb gegenfrage: was nützt es dir?
Hallo Chicobello,
ich hoffe, trotz Verspätung, Dir noch behilflich sein zu können.
Grundsätzlich ist in einem solchen Fall Vorsicht angebracht. Insbesondere, wenn Dein Wissen auf bloßen Vermutungen basiert bzw. durch den Betroffenen als Vermutung relativiert werden kann. Dann könnte Dir sogar eine Anzeige wegen übler Nachrede gem. § 186 StGB drohen.
Üble Nachrede bedeutet, Tatsachen über einen Anderen behaupten, welche denselben verächtlich machen oder in der öffentlichen Meinung herabsetzen könnte, wenn die behauptete Tatsache nicht erweislich wahr ist.
Wenn also der fremdgehende Zausel Deine Behauptung leicht widerlegen kann, dann kann es teuer werden.
Andererseits ist es natürlich schwierig, Beweise dafür zu sammeln, da man dann das Recht am eigenen Bild oder die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ankratzt.
Andererseits, ein vertrauter „Wink“ an die Ehefrau sorgt kaum für strafrechtliche Konsequenzen, wenn man dies als Meinung abtut, ohne Tatsachen zu behaupten.
Vielleicht konnte ich ja helfen
Grüße
Daniel M.
Hallo Daniel M.,
herzlichen Dank für Deine Antwort. Ich bin Dir sehr sehr dankbar!
LG Chicobello
Ps. Ich bin gerade auf der Lauer, um toppe Fotos zu machen.
Hallo,
was genau ist Deine Frage?
Wenn Du wissen möchtest, ob sich jemand mit seinem Verhalten strafbar macht, musst Du Dich bitte an die Polizei wenden.
Gruß,
Ina Berlin
Da eine solche Veröffentlichung in das Persönlichkeitsrecht eingreift ist Sie somit strafbar.
Also: nicht petzen, selbst wenn dich der Neid zerfrist, das er dich nicht als Verhältniss auserkohren hat.