angenommen, jemand möchte einen Laden eröffnen (welcher Art, spielt hier keine Rolle) und er möchte diesen Laden Arielle nennen und hat als Logo eine Meerjungfrau, die der eines bekannten Trickfilm-Produzenten NICHT ähnlich sieht. Dieses ist nur ein Beispiel, man könnte diesen Fall auch auf alle anderen Namen dieses Produzenten übertragen und ein abgewandeltes Bild nehmen (z. Bsp: Nemo und Clownfisch). Wie sieht das rechtlich aus? Der Laden vertreibt Lebensmittel und der Name wurde gewählt, weil er kurz und prägnant ist. Irgendwelche Vorschläge?
angenommen, jemand möchte einen Laden eröffnen (welcher Art,
spielt hier keine Rolle) und er möchte diesen Laden Arielle
nennen und hat als Logo eine Meerjungfrau, die der eines
bekannten Trickfilm-Produzenten NICHT ähnlich sieht. Dieses
ist nur ein Beispiel, man könnte diesen Fall auch auf alle
anderen Namen dieses Produzenten übertragen und ein
abgewandeltes Bild nehmen (z. Bsp: Nemo und Clownfisch). Wie
sieht das rechtlich aus? Der Laden vertreibt Lebensmittel und
der Name wurde gewählt, weil er kurz und prägnant ist.
Irgendwelche Vorschläge?
Hallo, Sandra,
der Ärger ist vorprogrammiert. Nennt das Dingen „Schnabuladen“ und alles ist gut, aber mit Disney würde ich mich nicht ohne Not anlegen.
Gruß
Eckard
es ist eigentlich alles schon gesagt.
Bei dem Holzmichl-prozess ging es um einen buchstaben und die urheber haben recht bekommen.
Du kannst das natürlich versuchen, aber nur, wenn du wirklich einen prozess möchtest. Überleg mal: du gibst die schilder in auftrag, werbung, prospekte usw. Das darfst du dann alles in die tonne kloppen. Glaub nicht, daß ein mini-laden den disney-anwälten entginge. Sobald die türen öffnen, wird der erste kunde der übersteller der unterlassungsklage sein. Und so wird es sich mit allem verhalten, was ein wenig oder viel ähnlichkeit mit geschützten marken hat…
Sobald die türen öffnen, wird der
erste kunde der übersteller der unterlassungsklage sein. Und
so wird es sich mit allem verhalten, was ein wenig oder viel
ähnlichkeit mit geschützten marken hat…
Nur um Alex’ Aussage zu untermauern…
Zur Zeit mahnt Intel (der Chip-Hersteller) mit(dreistellig!) kostenbewehrten Anwaltsschreiben reihenweise Internetseiten ab, die in ihrer URL das Wort „inside“ haben - Intel beansprucht die Rechte an seinem Logo „Intel inside“. So einfach ist das.
nunja, in einem Land wie Deutschland wo es erlaubt ist den Buchstaben „T“, die Ziffer „1“, ein Standardfarbton, die Bezeichnung „Kind“ und „Fenster“ gesetzlich zu schützten, lässt sich an „drinnen“ vermutlich auch eine orbitante Erfindungshöhe feststellen.
Traurigtraurig… Ich warte auf die Zeit, in der ich für meine eigene (Mutter)sprache Lizenzgebühren zahlen muss
Geh mal zum Deutschen Patentamt in München und lass dir da die
ganze „Wälzer“ vorlegen,wo drin steht,auf was alles die „Buenovista“
(der Markeninhaber) Rechte drauf hat…
ich danke euch. Letztendlich wurde der alte Name beibehalten und das Problem gelöst. Eure Antworten stimmten den guten Menschen nachdenklich, so dass die Frage somit aus der Welt ist. Vielen Dank und einen Guten Rustch
nunja, in einem Land wie Deutschland wo es erlaubt ist den
Buchstaben „T“, die Ziffer „1“, ein Standardfarbton, die
Bezeichnung „Kind“ und „Fenster“ gesetzlich zu schützten,
lässt sich an „drinnen“ vermutlich auch eine orbitante
Erfindungshöhe feststellen.
heissT das, daß ich jeTzT ein schreiben von irgend 1em anwalT bekomme, nur weil ich den buchsTaben T mehr als 1mal benuTzT habe?
Wenn sich die wirTschafT da nichT 1wenig weiT aus dem FENSTER lehnT.
Aber jeTzT, wo das KIND in den brunnen gefallen isT machT das auch nichTs mehr…