Älterer PC absetzbar?

Mal angenommen, der 2 Jahre alte PC wird von heute auf morgen zwingend für eine Tätigkeit benötigt, die zB eine Online-Verbindung voraussetzt.
Kann man diesen Computer dann ebenfalls per Steuererklärung abschreiben?
Wenn ja, was muss man angeben bzw. formulieren?

Hallo AK,

klar kannst Du den PC abschreiben. Beispiel:

Kaufpreis: 2.000,-- DM
durchschn. Nutzungsdauer: 5 Jahre
Abschreibung / Jahr: 400,-- DM
Restwert nach 2 Jahren 1.200,-- DM

Gruß Dirk