Älteres Haus kaufen / nicht genehm. Baupläne

Hallo,

wenn ich ein älteres Haus (60er / 70er J.) kaufe und z.B. erst 2 Jahre später erfahre/merke, dass das Haus die originalen genehmigten Baupläne nicht entspricht (z.B. Fenster größer oder kleiner als im genehm. Bauplan), welche Konsequenzen habe ich bzw. der Verkäufer zu befürchten, wenn ich z.B. das Haus umbauen möchte?
Was würde das Bauamt machen, wenn herauskommt, daß das Haus die genehmigten Baupläne nicht entspricht? Hohe Strafe? Umbaumaßnahmen verordnen?

Danke
Gruß
Sarah

Hallo Sarah!

… z.B. Fenster größer
oder kleiner als im genehm. Bauplan…

Was würde das Bauamt machen…

Nichts! Das interessiert niemanden, solange keine Rechte anderer Leute berührt werden und kein gefährlicher Murks gemacht wurde. Wollte man alles abreißen, was nicht genehmigt wurde oder nicht genau den genehmigten Plänen entspricht, müßte man die halbe Bundesrepublik planieren - sofern man damit auskommt. Für einen erheblichen Teil des Gebäudebestands existieren überhaupt keine Pläne mehr und für etliche Gebäude hat es nie ein Genehmigungsverfahren gegeben. Die sind einfach da.

In einigen Gegenden - besonders krass im Osten - stimmen die Pläne des Katasteramts nur so ungefähr und mit viel Phantasie mit der Realität überein. Klar, es gibt Gebäude, deren Lage und Umriß mit den Plänen überein stimmen - wenn es denn die Meßpunkte im Gelände noch gäbe. Solche Sachen wie z. B. Grenzsteine betrachtete man in der ehemaligen DDR als überflüssiges Zeug, das ausgebuddelt und aufgestapelt auf seine Verwendung als Baumaterial wartete. Daß man damit 100 Jahre Meßarbeit kaputt machte, scherte keinen. Wer ein Haus baute, machte das entweder privat und eigenhändig oder es kam eine Baubrigade. Nur mit Glück war jemand dabei, der überhaupt einen Plan lesen konnte. Solche Feinheiten wie Fensteröffnungen richteten sich eh nicht nach dem ohnehin nicht vorhandenen Plan, sondern danach, welche Sorte Fenster gerade irgendwo „übrig“ oder sonstwie zu organisieren war.

In den alten Bundesländern waren die Gepflogenheiten in manchen Neubaugebieten der 60er Jahre auch nicht anders. Z. B. in Hamburg stehen aus dieser Zeit etliche Einfamilienhäuser in Gegenden, in denen überhaupt niemand eine feste Adresse haben durfte, nämlich in den Schrebergärten. Was zunächst nur als Bretterschuppen für Hacke und Spaten nebst ein paar Gartenmöbeln gedacht war, wurde plötzlich zum Steinhaus mit Keller, Stromanschluß, Wasser und Telefon. Diese Schwarzbauten genießen heute sogar Bestandsschutz, solange sie im Eigentum der „Übeltäter“ oder deren Nachkommen sind.

Langer Rede kurzer Sinn: Die alten Pläne und Genehmigungen brauchen Dich überhaupt nicht zu interessieren. Der aktuelle Istzustand ist das Maß der Dinge, wenn Du genehmigungspflichtige Umbauten vornehmen willst.

Gruß
Wolfgang

Hallo Sarah,

wenn die Abweichungen nicht genehmigungsrelevant sind, passiert gar nichts. Du musst dir bei jeder Abweichung die Frage stellen, ob eine solche im Fall eines nachträglichen Umbaus aus dem genehmigten Zustand genehmigugspflichtig gewesen wäre. Ist dies nicht der Fall, weil z.B. das Maß der Nutzung und die Statik nicht betroffen sind, gibt es keine Probleme. Wenn also z.B. im genehmigten Plan ein normales Fenster vorgesehen ist und an dessen Stelle eine Tür eingebaut worden ist, die mit dem selben Sturz auskommt, braucht man sich keine Sorgen machen. Dies gilt natürlich auch für kleinere Fenster, sofern diese nicht die absoluten Mindestmaße unterschreiten.

Umgekehrt würde es natürlich schon Ärger geben, wenn jetzt auffallen würde, dass jemand mal ohne Baugenehmigung die Terrasse überbaut, eine Garage errichtet und tragende Wände entfernt hat.

Gruß vom Wiz

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