Ämter Behörden

Liebe/-r Experte/-in,
hoffe, Sie können mir helfen.
Mein Mann hat ein älteres Auto von einer Bekannten gekauft. Das Auto sollte eigentlich bis Ende des Jahres TÜV-fertig gemacht werden (ist aber noch nichts dran gemacht worden). Der Wagen hat keine Kaskoversicherung, weil man hier auch wegen des Alters abried.
Nun ist der Wagen bei einer Fahrt in Brand geraten. Mein Mann hat die Polizei gerufen, die hat dann die Feuerwehr gerufen, die kam aber so spät, das es eigentlich nichts mehr zu löschen gab. Auch waren das ca. 10 Mann. Nun hat einer der Feuerwehrleute gesagt, das wir die Rechnung selbst zahlen müssen. Heute war ich beim ADAC und habe dort noch ein paar Fotos vom Auto gemacht. Der ADAC-Mann meinte aber, das zahlt die Haftpflicht.
Wir sind jetzt eigentlich durch den Brand schon genug gestraft, zumal mein Mann auch Kurzarbeit hat.
Was stimmt denn nun ? Wer zahlt das ?
Wie teuer kann so ein Einsatz werden ?
Wäre toll, wenn ich eine Antwort bekomme. Danke !
Tina

Hallo Tina,
also erstmal möchte ich mich für meine verspätete Antwort entschuldigen.
Soviel ich weis legt jede Gemeinde in einer Satzung fest, welche Einsätze der Feuerwehr in Rechnung gestellt werden dürfen.
In den Gemeindesatzungen wird mittlerweile regelmäßig festgehalten, dass bei Autobränden die Kosten für den Einsatz den Halter des Fahrzeugs in Rechnung gestellt werden.
Da das Auto haftpflichtversichert war müsste diese auch die Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen (sog. Rettungskosten). Der Feuerwehreinsatz konnte schließlich weitere Schäden verhindern, z. b. übergreifen der Flammen auf andere Fahrzeuge oder so…
Ich würde es beim KFZ-Haftpflichtversicherer versuchen…
Ich wünsche dir trotzallem Ärgers eine besinnliche Vorweihnachtszeit und ein frohes Fest…

Gruß Mohnblume33

Hallo Tina,
also erstmal möchte ich mich für meine verspätete Antwort :entschuldigen.
Soviel ich weis legt jede Gemeinde in einer Satzung fest,:welche Einsätze der Feuerwehr in Rechnung gestellt werden :dürfen.
In den Gemeindesatzungen wird mittlerweile regelmäßig
festgehalten, dass bei Autobränden die Kosten für den Einsatz :den Halter des Fahrzeugs in Rechnung gestellt werden.
Da das Auto haftpflichtversichert war müsste diese auch die :Kosten des Feuerwehreinsatzes übernehmen (sog.:Rettungskosten). Der Feuerwehreinsatz konnte schließlich :weitere Schäden verhindern, z. b. übergreifen der Flammen auf :andere Fahrzeuge oder so…
Ich würde es beim KFZ-Haftpflichtversicherer versuchen…
Ich wünsche dir trotzallem Ärgers eine besinnliche
Vorweihnachtszeit und ein frohes Fest…

Gruß Mohnblume33

Hallo Mohnblume,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich hoffe, ich darf noch einmal auf das Thema zurückkommen. Mein Mann war bei der Versicherung. Die
Sekretärin hat ihn telefonisch mit einer anderen Dame verbunden. Diese Dame sagte, die Versicherung würde nur die Reinigung der Straße übernehmen, nicht aber den Feuerwehreinsatz. Mein Mann meinte, die Sekretärin hätte daraufhin aber den Kopf geschüttelt.
Es ist der Tarif HUK classic. Nun steht hier:

Versicherungsumfang
Beschädigung, Zerstörung, Abhandenkommen von Dingen durch das Fahrzeug
Vermögensschäden

Folgende Schadenfälle werden über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt:
Sachschäden (Reparaturen an anderen Fahrzeugen) Objekten (z.B. Leitplanke)
Vermögensschäden

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzt auch diejenigen Ansprüche, die sich aus der Betriebsgefahr (verschuldungsunabhängige Gefährungshaftung) ergeben.

Der letzte Satz bedeutet doch sicher, das die Haftpflicht das übernehmen muss oder sehe ich das falsch ? Im ersten Satz steht ja auch …Beschädigung durch das Fahrzeug… Das bedeutet doch auch, das die Versicherung zahlen muss ?

Ich verstehe nicht, warum die Damen von der Versicherung sagt, die übernehmen nur die Reinigung der Straße.

Soll ich da nochmals anrufen und die auf den Text (oben) hinweisen oder kann man sich da vieleicht eher Rat beim ADAC holen ?

Wäre für eine nochmalige Antwort sehr dankbar, damit ich weiss, was wir hier machen können.

Gruß Tina