Hi, der größte Fehler den du machen kannst, beim Vormundschaftsgericht um eine Betreuung nachsuchen, die setzen dior igend jemand vor die Nase, der deine ganzen Güter verwitscht.
Geh am besten zum Notar und regele dort diese Angelegenheiten, kostet nicht viel und ist effektiv.
Unterhalt muß bei Eltern nur von Kindern geleistet werden, lt. BGB un dabei gibt es ne Menge Ausnahme, wo nicht geleistet werden muß, das sagt dir in deinem individuellen Fall der N O T A R richtig, und keine Ämter usw.
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Tschüß
Hi Peter,
Betreuung und Unterhaltssachen gehören in den Zuständigkeitsbereich der Sozialämter. Dort erfolgt auch eine entsprechende Beratung.
Unterhaltspflichtig sind grundsätzlich alle Kinder den Eltern gegenüber. Inwieweit bei dem einzelnen eine Unterhaltspflicht zum Tragen kommt, ist nur vom Einkommen im Zusammenhang mit dem eigenen Familienstand (Anzahl der Kinder) abhängig. Eine Unterscheidung nach dem Geschlecht gibt es nicht. Warum auch?
Hallo Francesco,
vielen Dank für die Beantwortung.
Was die Behauptung meines Bekannten angeht, keine Ahnung wie dieses Fragezeichen zu so einer Behauptung kommt.
Gruß
Peter
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Dann kann ich nur raten, laßt Eure Gelder verschwinden.
Niemand zahlt besonders gerne mehr als unbedingt nötig. Dabei gibt es Gestaltungsfreiräume. Ratschläge, die in Richtung optimaler Nutzung dieser legalen Gestaltungsmöglichkeiten gehen, sind bestimmt nicht verwerflich. Mit Deiner oben wiedergegebenen Aussage tust Du aber letztlich keinem Fragesteller einen Gefallen. Du suggerierst Hilfe. Worin besteht die denn in diesem Fall konkret?
Ohne mit dem erhobenen Zeigefinger kommen zu wollen: Solche Ratschläge sind Gift. Wer Geld verstecken will und keine Ahnung über Wege und mögliche Folgen hat, kann damit nichts anfangen. Wer Wege kennt und Folgen abschätzen kann, braucht so einen „Rat“ nicht. Also laß’ es zukünftig besser sein. Es rückt Dich in ein merkwürdiges Licht.
Hi, der größte Fehler den du machen kannst, beim
Vormundschaftsgericht um eine Betreuung nachsuchen, die setzen
dior igend jemand vor die Nase, der deine ganzen Güter
verwitscht.
Geh am besten zum Notar und regele dort diese Angelegenheiten,
kostet nicht viel und ist effektiv.
Unterhalt muß bei Eltern nur von Kindern geleistet werden, lt.
BGB un dabei gibt es ne Menge Ausnahme, wo nicht geleistet
werden muß, das sagt dir in deinem individuellen Fall der N O
T A R richtig, und keine Ämter usw.
Dann kann ich nur raten, laßt Eure Gelder verschwinden.
…bis niemand mehr einzahlt und alle nur noch kassieren.
Da muß es dann moralisch ja auch erlaubt sein, einen Teil seiner Einnahmen am deutschen Fiskus vorbeizuleiten, denn in Typen wie Dich sehe ich sie ohnehin nicht besonders gut investiert…
Solange noch Vermögen vorhanden ist, gibt es doch gar keinen Grund, den Staat anzurufen.
Nur leider gibt es genügend Leute, die denken ihnen würde „das zustehen“ u.s.w.
Laßt Euch gesagt sein: nicht der Kit von den fensterscheiben steht m.E. Leuten zu, die nur am System schmarotzen wollen.
Es gibt genügend wirklich Bedürftige, denen so die Mittel weggenommen werden!
für die Ernennung eines Betreuers ist das Vormundschaftsgericht zuständig. Man kann, am besten vor einem Notar, selbst bestimmen, wen man sich bei evtl. Krankheit etc. als Betreuer wünscht. Das Gericht versucht i.d.R. dem Willen des Betreuten zu entsprechen. Meist werden Kinder als Betreuer bestimmt, es sei denn es gebe gravierende Gründe, die dagegen sprechen.
Für Unterhalt der Eltern sind grundsätzlich die Kinder zuständig, wenn die Eltern nicht mehr selbst für ihren Unterhalt (z.B. auch durch Verkauf von Haus) sorgen können. Das Sozialamt prüft allerding die Leistungsfähigkeit der Kinder, d.H. die Kinder müssen nur zahlen, wenn sie genügend Geld für sich u. ihre Familie übrigbehalten. Töchter, die Hausfrauen sind, müssen i.d.R. nichts zahlen, da der Schwiegersohn ja keine Unterhaltspflicht hat. Soweit mir bekannt ist, wendet sich das Sozialamt aber nicht immer an die Kinder. Meist reicht Pflegeversicherung und Rente auch für den Unterhalt des betreuten aus.
Gruß
Birgit
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Hallo Birgit,
gerne bedanke ich mich für Deinen Antwort-Artikel.
Neben den anderen, recht informativen Artikel, hast Du einen Hinweis auf Pflegeversicherung und Rente angegeben,
aus meiner Sicht eine ziemlich wichtige Information.
Vielen Dank nochmal,
Gruß
Peter
Hi Aaron,
tut mir leid, wenn Du mit Vormundschaftsgerichten schlechte Erfahrungen gemacht hast. Sicher gibt es auch dort (wie überall) Fehlentscheidungen. Wogegen ich mich energisch wehre ist die Auffassung (die in letzter Zeit auch in den Medien immer wieder vertreten wird), daß Betreuer zum Ziel haben, das Vermögen zu „verwitschen“. Der Betreuer ist in erster Linie dem Wohl des Betreuten verpflichtet und muss danach handeln. Genau dies kontrolliert auch das Vormundschaftsgericht. Zumindes nach dem Willen des Gesetzgebers. Das heißt natürlich auch, daß der Betreuer nicht zum Ziel haben darf evt. Vermögen für evt. Erben „aufzuheben“. Grundsätzlich gehen Familienangehörige als Betreuer vor und werden in erster Linie bestellt (über 80% aller Betreuer sind Familienangehörige). Wenn also ein Betreuer „von außerhalb“ bestellt wird, muss das lt. Gesetz schon einen Grund haben.
Wie gesagt: Schwarze Schafe gibt es mit Sicherheit auch hier. Aber dies ist keinesfalls die Regel und ich bin überzeugt, daß die allermeisten Betreuer auch tatsächlich das Wohl des Betreuten zum Ziel haben.
Wenn Du noch Fragen zum Thema hast, insbes. Gesetzesstellen, die das o.g. unterstreichen, melde Dich doch mal bei mir.
Gruß Tine