Hallo zusammen
Mir ist bekannt, daß Ämter (Arbeitsamt, Sozialamt, etc.) Einsicht in das eigene Girokonto verlangen können und das man dem auch Folge leisten muss. Aber wie würde es denn aussehen, wenn jemand kein eigenes Konto hat und z.B. das Konto seiner Eltern mitnutzt? Die wirtschaftlichen Verhältnisse und Geldgeschäfte der Eltern gehen doch die Ämter nichts an, oder?
Gruß
Rudi
Hallo Rudi,
Mir ist bekannt, daß Ämter (Arbeitsamt, Sozialamt, etc.)
Einsicht in das eigene Girokonto verlangen können und das
man dem auch Folge leisten muss. Aber wie würde es denn
aussehen, wenn jemand kein eigenes Konto hat und z.B. das
Konto seiner Eltern mitnutzt? Die wirtschaftlichen
Verhältnisse und Geldgeschäfte der Eltern gehen doch die
Ämter nichts an, oder?
Bei dem von dir geschilderten Sachverhalt habe ich große Bedenken, was zum Einen die Unübersichtlichkeit bei der Trennung der finanziellen Mittel (Geld des Kindes / Geld der Eltern) und zum Anderen das wahrscheinliche ,Zusammenwirtschaften" der Personen, die das Konto benutzen, betrtifft. Insofern ist es sowieso ratsam, ein eigenes Konto zu eröffnen.
Um zur eigentlichen Frage zurückzukehren: Man hat keine Möglichkeit, lückenlose Kontoauszüge vorzulegen, wenn man die Kontobewegungen der anderen Kontomitbenutzer schwärzt bzw. weglässt. Insofern würde ich schätzen, dass das Anfordern der Gesamtkontoauszüge legitim ist.
Viele Grüße!