Ändern der Branchenbezeichnung eines Kleingewerbes

Hallo

Angenommen, jemand betreibt ein Einzelunternehmen ohne Handelsregister-Eintrag. Ein Kleingewerbe also, das mit Vor- und Zunamen und einer angehängten Branchenbezeichnung angemeldet wurde. Hier ein Beispiel: Carsten Thallinger, KFZ-Technik.

Wenn es nun aufgrund struktureller Veränderungen dringend angebracht wäre, diese Branchenbezeichnung zu ändern, was wäre dann zu beachten?

  1. Wäre eine Mitteilung bei den Ämtern über die genannte Änderung überhaupt notwendig, oder sind solche Kleinigkeiten dann doch nicht so wichtig? Wie gesagt, das ganze am Beispiel eines nicht ins Handelsregister eingetragenen Kleinunternehmens.

  2. Wäre das Gewerbeamt dann dafür die beste Anlaufstelle? Würde der Rest (IHK, Finanzamt usw.) dann automatisch verständigt werden?

  3. Ab wann wäre diese Änderung gültig? Würde man evtl. eine Bestätigung bekommen?

  4. Sollte von diesen Änderungen der Steuerberater informiert werden? Oder gäbe es wichtigeres? :smile:

  5. Würde es eigentlich einen Unterschied machen (von optischen Gründen mal abgesehen), wo man diese Branchenbezeichnung hinschreibt? Zum Beispiel vor oder nach dem Namen, oder in die erste Zeile, oder in die Zeile unter dem Namen usw. Die Regeln, die man dazu liest, sind sehr spärlich und alle irgendwie gleich.

Wenn sich bei den angegebenen, gemeldeten Tätigkeitsbereichen nur der Schwerpunkt (nicht die Tätigkeit selbst!) ändern würde, wie sähe es dann aus?

Hier ein Beispiel:

Vorher (und so hypothetisch beim Amt hinterlegt): Tätigkeit 1 wäre der Schwerpunkt, bei Tätigkeit 2 wäre es weniger.

Jetzt (Angenommene aktuelle Situation des Kleinunternehmens): Tätigkeit 2 wäre nun der Schwerpunkt, und die Tätigkeit 1 würde nun nur noch einen geringen oder gar keinen Anteil des Umsatzes ausmachen.

  1. Sollte man, bei so was wie gerade geschildert, auch das Amt über die geänderten Tätigkeitsbereiche informieren?

Für eine Antwort besten Dank.

Viele Grüße

Diplomat-RB