Hallo, ich habe eine Wohnung gekauft mit 238/1000 MEA, gemäß Teilungserklärung. Im Nachgang wurde in Ergänzung zur Teilungserklärung der Garten ca. 200 m² vom Gemeinschaftseigentum einer Wohnung als Sondereigentum zugeschieden. Ändert sich dadurch der MEA der anderen Parteien oder richtet der sich nur nach der Wohnfläche des Sondereigentums? Vielen Dank für die, die sich die Mühe machen, anderen mit ihrem Wissen zu helfen. Schöne Grüße aus Thüringen Kathrin
Die Berechnung der MEA ist nicht an gesetzlichen Regeln gebunden. Gerecht wäre es schon, wenn die MEA angeglichen werden würden, ist aber mit allerhand Formalitäten/Kosten z.B. Zustimmung aller Gläubiger und Grundbucheintragungen verbunden. Ihr Notar wird sicher eine praktische Lösung parat haben, anderenfalls wechseln Sie zu einem erfahreneren also älteren.
MfG
H.G.