Wer kann mir sagen was sich im Bereich der Zeitarbeit ab dem 01.11.2012 ändert?
Beziehen sich die branchenübliche Zuschläge auf den reinen Mindestlohn gem. Lohngruppen oder auch auf die Zuschläge
z.B.Schlosser West LG 4 - 10,81€ / Std. + 3,19€ Zulage
SVS = 14,00€
Nach 6 Wochen 15 % Branchenaufschlag bei ununterbrochener Tätigkeit bei einem Kunden : 15 % auf 10,81€ oder auf 14,00€.
Wie verhält sich das wenn der AG übertariflich bezahlt?
z.B. AG zahlt einem Ma der Tätigkeit LG 4 ( lt. Tabelle 10,81€ ) einen Stundenlohn von 14,00€.
Wer kann mir dort mal helfen oder Verweise senden wo ich mich informieren kann?
Danke
Hallo
http://www.google.de/#hl=de&output=search&sclient=ps…
Da findet man so einiges. Zum Beispiel auch dieses:
http://www.der-personaldienstleister.de/download/120…
Gruß,
LeoLo
Hallo,
wenn ich dich richtig verstehe, bekommt der MA mehr als der Tarif vorsieht. Das heißt die Zulage würde sich mit dem Branchenzuschlag erstmal nur verringern, bis Sie komplett ausgeglichen ist. Sollte danach noch mehr Anspruch bestehen (und die Deckelung an den Stammmitarbeiter noch nicht greifen), würde sich dann erst das Entgelt erhöhen.