Habe aus einer vorherigen Beziehung eine Tochter und bin seit laengerem mit einer neuen Frau zusammen. Wir wollen naechstes Jahr zusammen ziehen. Meine Frage ist jetzt, ob sich dann der Anspruch meiner Tochter an Kindesunterhalt mir gegenueber aendert bzw wird das Einkommen meiner Freundin bei dieser mit einbezogen? Habe zu dem Thema im Netz leider nichts konkretes gefunden. Ich hoffe ihr koennt mir da weiterhelfen.
Wenn für das Kind der gesetzl. geforderte Unterhalt gezahlt wird, wird sich vermutl. nichts ändern.
Wird jedoch ein geringerer Unterhalt gezahlt, weil sich der Kindesvater auf ein zu geringes Einkommen beruft, dann könnte sich die Kindesmutter bzw. das Kind auf einen höhere Unterhaltsanspruch berufen, und dies mit einem nun höheren Fam.-Einkommen des KV begründen.
Das Einkommen der Freundin würde bei einer Berechnung hinzugerechnet werden.
die Düsseldorfer Tabelle - nach der wird der Kindesunterhalt berechnet - ist für zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Hat der Barunterhaltszahler weitere Unterhaltsberechtigte, rutscht er pro Berechtigten um eine Stufe in das geringere Einkommen.
Einkommen der betreuenden Mutter bleibt unberücksichtigt.