einer Dame sind nach Scheidung und durchgeführtem Versorgungsausgleich eine Altersrente von ca. 70€ zugesprochen worden.
Kann sich daran, durch erneute Heirat (mit einem Rentner) jetzt etwas ändern, oder entfällt sie gar, oder bleibt diese Regelaltersrente (wenn das Rentenalter dann erreicht ist) so bestehen?
Diese Frage kann nur die zuständige Versicherungsanstalt beantworten, da nur diese Zugriff auf alle Daten des/der Versicherten hat. Antworten auf diesem Portal wären reine Spekulation.
einer Dame sind nach Scheidung und durchgeführtem Versorgungsausgleich eine Altersrente von ca. 70€ zugesprochen worden.
Kann sich daran, durch erneute Heirat (mit einem Rentner) jetzt etwas ändern, oder entfällt sie gar, oder bleibt diese Regelaltersrente (wenn das Rentenalter dann erreicht ist) so bestehen?
Es bleiben die Punkte bestehen. Was diese dann beim Eintritt in die Regelaltersrente wert sind, wird man sehen. An diesen Punkten ändert eine Heirat jedenfalls nichts.
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Für die Beantwortung der Frage braucht man keinen Zugriff auf die Daten des Rentenversicherungsträgers.
Die auf das Konto der DAME übertragenen Rentenanwartschaften sind doch vorhanden. Durch eine Eheschließng ändert sich rein garnichts.
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Aus deiner Antwort entnehme ich, dass Du entweder den Sinn der Frage nicht verstanden hast, oder keinerlei Ahnung über die gesetzliche Rente hast.
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Lehmann
Versicherungsberaterin
Und so etwas schreibt eine angebliche Versicherungsberaterin.
Ist dir überhaupt bekannt, was man unter einer Versicherungsberaterin versteht ?