ändert sich etwas an der Regelaltersrente?

einer Dame sind nach Scheidung und durchgeführtem Versorgungsausgleich eine Altersrente von ca. 70€ zugesprochen worden. 

Kann sich daran, durch erneute Heirat (mit einem Rentner) jetzt etwas ändern, oder entfällt sie gar, oder bleibt diese Regelaltersrente (wenn das Rentenalter dann erreicht ist) so bestehen?

Diese Frage kann nur die zuständige Versicherungsanstalt beantworten, da nur diese Zugriff auf alle Daten des/der Versicherten hat. Antworten auf diesem Portal wären reine Spekulation.

Mit freundlichen Grüßen,

Eva Lehmann
Versicherungsberaterin
Online: www.eva-lehmann.info

Hallo,

einer Dame sind nach Scheidung und durchgeführtem Versorgungsausgleich eine Altersrente von ca. 70€ zugesprochen worden. 

Kann sich daran, durch erneute Heirat (mit einem Rentner) jetzt etwas ändern, oder entfällt sie gar, oder bleibt diese Regelaltersrente (wenn das Rentenalter dann erreicht ist) so bestehen?

Es bleiben die Punkte bestehen. Was diese dann beim Eintritt in die Regelaltersrente wert sind, wird man sehen. An diesen Punkten ändert eine Heirat jedenfalls nichts.

Grüße

Hallo,

Diese Frage kann nur die zuständige Versicherungsanstalt
beantworten, da nur diese Zugriff auf alle Daten des/der
Versicherten hat. Antworten auf diesem Portal wären reine
Spekulation.

Für die Beantwortung der Frage braucht man keinen Zugriff auf die Daten des Rentenversicherungsträgers.

Die auf das Konto der DAME übertragenen Rentenanwartschaften sind doch vorhanden. Durch eine Eheschließng ändert sich rein garnichts.

Gruß von TrixiMaus

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Diese Frage kann nur die zuständige Versicherungsanstalt
beantworten, da nur diese Zugriff auf alle Daten des/der
Versicherten hat. Antworten auf diesem Portal wären reine
Spekulation.

Aus deiner Antwort entnehme ich, dass Du entweder den Sinn der Frage nicht verstanden hast, oder keinerlei Ahnung über die gesetzliche Rente hast.

Mit freundlichen Grüßen,

Eva Lehmann
Versicherungsberaterin

Und so etwas schreibt eine angebliche Versicherungsberaterin.

Ist dir überhaupt bekannt, was man unter einer Versicherungsberaterin versteht ?

Zum Nachlesen: http://dejure.org/gesetze/GewO/34e.html

Gruß Merger

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Nachtrag zum Internetauftritt von Eva Lehmann!
Es ist schon sehr eigenartig,
wenn man sich als Versicherungsberaterin bezeichnet.

Auf der Internetseite lediglich im Impressum eine Anschrift aus England angegeben ist.

Bei den Versicherungsvergleichen auf Check24 hingewiesen wird.

Und die Überraschung folgt, wenn man solch einen Versicherungsvergleich mit allen erdenklichen Angaben testet.

Dann erscheint plötzlich folgende Anschrift:

Dirk Natschke Versicherungsmakler, Schillerstr. 3, 09366 Stollberg

Bei dem Vergleich, werden die gemachten Angaben nicht berücksichtigt.
Die Beiträge der einzelnen Versicherungstarife sind viel zu hoch.

Beispiel laut Vergleichsangebot - 604,34 € -

tatsächlich bei Abschluss über den Versicherer direkt ca. 500 €

Wie link ist dies denn ???

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Werbung, Spam

Der Wecker schellt
Servus,

das mit den LVAn und der BfA ist schon eine ganze Weile Geschichte, Anstalten gibt es in der Rentenversicherung nicht mehr.

Die „Anstalt“ heißt seit 1.10.2005 „Deutsche Rentenversicherung“.

Schöne Grüße

MM