Hi,
im Sommer hatte doch die Politik parteiübergreifend festgestellt, dass es nicht i.O. sei, wenn der Makler vom Mieter bezahlt werden müsse, weil er doch viel eher den Interessen des Verieters dient. Tut sich da jetzt was? Steht was im Koalitionsvertrag?
Greetz
T.
Nein, bislang war das alles heiße Luft. Derjenige, der das ausposaunt hatte, hat offensichtlich auch keine Ahnung vom Maklerrecht (war es wieder Peer…?). Indem ich auf ein provisionspflichtiges Inserat (Angebot) eines Maklers antworte und um Informationen bitte (Annahme), habe ich den Makler somit beauftragt und muss ihn natürlich auch bezahlen, wenn ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt.
Zudem wäre eine neue Regelung für schlecht, weil man dann wie vor etlichen Jahren zig Zeitungsannoncen ohne Fotos durchgehen und überall hinfahren müsste. Die Inserate mit Fotos im Internet sind teuer und Privatleute würden sich die günstigste Variante, also die Zeitung, heraussuchen. Auch, wenn diese jetzt für Privatleute noch günstiger sind, die vielen Makler würden nicht mehr bei Immoscout, etc. inserieren, da einige pleite gingen und die Websites würden entsprechend reagieren.
Selbst der IVD hat sich dazu negativ geäußert.
Ja, ws steht was zum Bestellerprinzip drin -aber wann dann wirklich was kommt ist die Frage ???
Nein, bislang war das alles heiße Luft. Derjenige, der das
ausposaunt hatte, hat offensichtlich auch keine Ahnung vom
Maklerrecht (war es wieder Peer…?). Indem ich auf ein
provisionspflichtiges Inserat (Angebot) eines Maklers antworte
und um Informationen bitte (Annahme), habe ich den Makler
somit beauftragt und muss ihn natürlich auch bezahlen, wenn
ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt.
Aber ist es nicht so, dass in Gegenden mit hohem Leerstand vorwiegend der Vermieter seinen Makler bezahlt? Auch da antwortet der Mieter auf ein Inserat?!
Zudem wäre eine neue Regelung für schlecht, weil man dann wie
vor etlichen Jahren zig Zeitungsannoncen ohne Fotos durchgehen
und überall hinfahren müsste. Die Inserate mit Fotos im
Internet sind teuer und Privatleute würden sich die günstigste
Variante, also die Zeitung, heraussuchen.
Meinst Du? Würde nicht ein cleverer Vermieter (der ja auch nicht 100 Leute durch seine Wohnung winken möchte!) einfach bei Anruf nach der Email-Adresse fragen und ein pdf versenden?
Auch, wenn diese jetzt für Privatleute noch günstiger sind, die vielen Makler
würden nicht mehr bei Immoscout, etc. inserieren, da einige pleite gingen
und die Websites würden entsprechend reagieren.
das habe ich leider nicht verstanden.
Selbst der IVD hat sich dazu negativ geäußert.
Wer ist der IVD? Und wozu genau hat er was gesagt?
Link zu Zeitungsartikel
Hi,
lies mal hier:
http://www.abendblatt.de/ratgeber/article122675502/I…
Schönen Gruß
Stefanie
Um das Bestellerprinzip in die Tat umzusetzen, bedarf es mehr als nur einer Ankündigung in den Medien.
Es muss zunächst ein Gesetzesentwurf angefertigt werden, der letzlich im Mietrecht verankert wird. Wieviel Zeit bis dahin vergeht, ist schlecht zu einzuschätzen.
Außerdem ist ebenfalls fraglich, ob ein eine generelle Regelung überhaupt realisierbar ist.
In Lagen mit hoher Leerstandqoute werden Immobilien ohnehin schon heute provisionsfrei für Mieter angeboten. Wir selbst haben ein Projekt in Nürnberg, dass ebenfalls ohne Mieterprovision läuft und ich kann nur sagen, dass die Wohnungen deshalb nicht zwangsläufig schneller vergriffen sind und, dass vor allen die Anforderungen an die Mieter noch genauso hoch sind wie zuvor. Der Vermieter sucht sich stets die Mieter mit dem niedrigsten Mietausfallrisiko heraus.
Wer generell knapp bei Kasse ist, wird also auch bei provisionsfreien Wohnungen weiterhin schlechte Karten haben.
Das Thema wird (wurde) von der Politik also ausgeschlachtet, um die Massen für Stimmen zu gewinnen und geht auf die eigentliche Problematik nicht objektiv ein.
Der Staat sollte zunehmend mehr sozialen Wohnungsbau betreiben und selbst das Mietausfallrisiko übernehmen und dieses nicht auf private Eigentümer versuchen zu übertragen, die sich meistens Immobilien für die Altersvorsorge anschaffen und dazu finanzieren. Was mit den Kreditnehmern passiert, wenn der Mieter nicht bezahlt, muss nicht erläutert werden.
Mehr günstige Wohnungen für Bedürftige wären sinnvoller als prvisionsfreie Angebote, die ohnehin an Besserverdiener vergeben werden.
Schöne Feiertage aus Nürnberg!
Stefan von Ebner-Eschenbach
Nein, bislang war das alles heiße Luft. Derjenige, der das
ausposaunt hatte, hat offensichtlich auch keine Ahnung vom
Maklerrecht (war es wieder Peer…?). Indem ich auf ein
provisionspflichtiges Inserat (Angebot) eines Maklers antworte
und um Informationen bitte (Annahme), habe ich den Makler
somit beauftragt und muss ihn natürlich auch bezahlen, wenn
ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt.
Schwachsinn, man muss den makler nicht wegen einen auftrag bezahlen sondern weil es dafür ein gesetz gibt. Die Reglung ist übringens relativ einzigartig im Gesetz und gehört abgeschaft.
Zudem wäre eine neue Regelung für schlecht, weil man dann wie
vor etlichen Jahren zig Zeitungsannoncen ohne Fotos durchgehen
und überall hinfahren müsste. Die Inserate mit Fotos im
Internet sind teuer und Privatleute würden sich die günstigste
Variante, also die Zeitung, heraussuchen. Auch, wenn diese
jetzt für Privatleute noch günstiger sind, die vielen Makler
würden nicht mehr bei Immoscout, etc. inserieren, da einige
pleite gingen und die Websites würden entsprechend reagieren.
weniger makler, oh nein, das wäre aber schö*** ähmm, vorteilha** irgendwas halt.
wer eine Wohnung vermietet haben will, muss die Dienstleistung, die er bestellt auch bezahlen. seltsamerweise ist es in den gebieten mit geringen Angebot kaum Möglich, einen Makler zu beauftragen, der eine Wohnung für einen sucht. Es gibt fast nur die, die aus irgendeinm Wochenblatt eine Anzeige weiter verbreiten und dafür auch noch Geld wollen, alternativ noch ein paar „bekannte“ von Vermietern, die das schnell Geld machen wollen.
Wir sehen an einem Markt wie London sehr gut, das es sinnvoll ist, die Zalhung an den Vermieter, unter der Berücksichtigung das er auch beauftrag zu geben und ich sehen keinen Grund ( jetzt außer mal der Gier) wieso das nicht bei uns genau so sein sollte.
hth
Selbst der IVD hat sich dazu negativ geäußert.
klar, was sollt der wohl sonst sagen? die mieterbünde finden übringens das gegenteil…
Indem ich auf ein
provisionspflichtiges Inserat (Angebot) eines Maklers antworte
und um Informationen bitte (Annahme), habe ich den Makler
somit beauftragt und muss ihn natürlich auch bezahlen, wenn
ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt.Schwachsinn, man muss den makler nicht wegen einen auftrag
bezahlen sondern weil es dafür ein gesetz gibt.
kannst du das grad mal nennen?
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Hallo
weil er doch viel eher den Interessen des Verieters dient.
Das sehe ich nicht so.
Der Vermieter will mieten - der Mieter will mieten - der Makler makelt/vermittelt für beide.
Er dient sowohl den Interessen des Vermieters als auch des Mieters.
„Für uns ist das vor allem eine Frage der Gerechtigkeit“, so Ropertz.
Aber jawollja, dann aber bitte nicht verdummreden - gerecht wäre, wenn jede Partei 50% der Maklergebühren tragen würde.
Oder ist es gewollt, dass nach dem „Bestellerprinzip“ dann Wohnungssuchende, die von sich aus einen Makler aufsuchen, dann auch zukünftig 100% der Maklerprovision zu zahlen haben?
Oder soll unterschieden werden, ob der Vermieter einem bestimmten Makler einen „Alleinauftrag“ zur Vermietung gibt bzw. einem oder mehreren Maklern lediglich gestattet, das Objekt anzubieten?
Um Himmels Willen - ich sehe schon die vielen neuen Verwirrungen, die da womöglich mal wieder „vom Gesetzgeber“ produziert werden vor mir … und auch die Entschuldigungen „handwerklich schlecht gemacht“ (das neue Gesetz … mal wieder …), eine gefestigte Rechtsprechung wird sich erst noch entwickeln müssen (wie so oft nachdem der Gesetzgeber was verändert hat).
Alles wird gut
Rudi
§ 652bgb
frohe weihnachten
§ 652bgb
du schriebst:
„Schwachsinn, man muss den makler nicht wegen einen auftrag bezahlen sondern weil es dafür ein gesetz gibt.“
im genannten gesetz steht aber nirgends, dass ich auch dann zahlen muss, wenn es keinen auftrag gibt. im gegenteil steht im gesetz ausdrücklich „wer…einen mäklerlohn verspricht“ und „…nur zu ersetzen, wenn es vereinbaret ist.“
hast du dich im gesetz geirrt? oder gibt es eine neue fassung, die die verlinkte seite noch nicht erfasst hat? oder was habe ich nicht verstanden?
"Indem ich auf ein provisionspflichtiges Inserat (Angebot) eines Maklers antworte und um Informationen bitte (Annahme), habe ich den Makler somit beauftragt und muss ihn natürlich auch bezahlen "
das war auf diese aussage bezogen
ah, ok. das hatte ich nicht verstanden. sorry.
[ot]Re^8: Ändert sich nun was bezgl. der Maklerkosten?
macht nichts, ist doch Weihnachten