Normalerweise besitzt jedes Grundstücke Grenzsteine.
Grenzsteine haben dumme Angewohnheiten: Entweder mal nicht da zu sein, sich zu verstecken, oder an einer Stelle zu sein, an der sie nicht sein sollten. Nach Bauarbeiten oder bei älteren Steinen würde ich mich nicht wirklich auf die Dinger verlassen, so ich sie wirklich gefunden habe.
Diese sind im Privatrecht sowie im öffentlichn Recht die maßgebenden
Grenzen. Frage am besten beim Baurechtsamt/Liegenschaftsamt
der Gemeinde nach diesen Daten.
Das Baurechtsamt hat keine Informationen über den tatsächlichen Grenzverlauf. Das Liegenschaftsamt verwaltet nur die gemeindlichen Liegenschaften. Sinnvoll wäre ein Gang zum Vermessungsamt / Katasteramt, wobei auch hier eine verbindliche Auskunft nur nach kostenpflichtiger Neuvermessung gegeben werden kann.
Beim Gründstücksverkauf werden
diese durch Vermesser aufgenommen in den Akten vermerkt.
Bei Grundstücksverkauf wird (zum Glück) nicht automatisch neu vermessen. Lediglich bei Teilung (was selten vorkommt)
Wenn es ein genehmigungsfreies Vorhaben war handelt es sich
wahrscheinlich um ein Vorhaben, welches in deinem Bundesland
nicht als Gebäude gilt.
Welches in deinem Bundesland als genehmigungsfreies Vorhaben gilt. Ob es sich um ein Gebäude handelt ist dabei nicht relevant.
Danach sollte es ein Vorhaben sein,
was schnell abgebaut werden könnte.
Bei einer genehmigungsfreien Garage, welche zweifelsfrei ein Gebäude ist, hättest du dann aber schon einiges zu tun.
Leider ist das Privatrecht
härter als das öffentliche Baurecht.
Echt? Wie kommst du auf diesen Gedanken?
Es ist keine charmante Art
dieses Problem gleich vor Gericht austragen zu wollen.
Stimmt
Normalerweise redet man vorab mit seinem Nachbar. Und so wie
die Sache aussieht, wärst du ja sofort bereit gewesen die
Situation i.S.d. Nachbarn zu lösen.
Ich frage mich auch, ob nicht irgendwo auch noch ein Schiedsmann in das Spiel gehört und wie der gesamte Schriftverkehr im Vorfeld ignoriert wurde bzw., wenn es keinen gab, sich auf die Kosten auswirkt.
Ich wünsche dir viel Glück. Interessant wäre noch zu wissen um
was für ein Vorhaben es sich handelt, ob es einen
Bebauungsplan gibt und in welchem Bundesland du wohnst.
Liebe Grüße
Liebe Grüße
vnA