Änderung am Sondernutzungseigentum

Darf der Plattenbelag einer Terasse gegen einen optisch anderen ausgetauscht werden, ohne die Übrigen Eigentümer der Untergemeinschaft zu befragen bzw. mit Beschlussfassung abstimmen zu lassen.

Anmerkung. Die vom Eigentümer genutzte Terasse wird zur Zeit durch Ihn selbst auf eigene Kosten saniert, weil die unter den jetzigen Platten vorhandene Abdichtung schadhaft ist.

Vielen Dank

Hallo!

Üblicherweise sind die Platten Sondereigentum, der Untergrund Gemeinschaftseigentum. Genaueres steht in der Teilungserklärung.

Viele Grüße

Marcus