Änderung Anzahl Wohneinheiten

Unser Wohnhaus wurde von früher noch als ein Einfamilienhaus (mit mehreren Generationen) ohne abgeschlossene Wohneinheiten genutzt. Nun soll dieses renoviert werden und anschließend mit zwei abgeschlossenen Wohneinheiten genutzt werden (Wand im Treppenhaus und zwei Wohnungseingangstüren eingezogen werden) und auch vermietet werden.
Lt. Architekt muss die Änderung der Anzahl der Wohneinheiten bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Es genüge ein „einfacher Antrag“, da es für unser Gebiet auch keinen Bebauungsplan gibt und dieses im Freistellungsverfahren genehmigt werden kann.
Lt. einem Anruf bei der zuständigen Gemeinde sagte mir der Sachbearbeiter aus dem Bauamt, dass dazu ein ganz normales Baugenehmigungsverfahren nötig ist, mit Bauplan… Kann das wirklich sein, dass man nur wg. einer Änderung der Anzahl der Wohneinheiten einen solchen Aufwand bräuchte???

Hallo Candelina,
entschuldige,dass ich verspätet antworte; ich war im Urlaub.
Euer Haus ist als Einfamilienhaus genehmigt worden und soll nun zu einem Zweifamilienhaus umgebaut (2 Bäder, zwei Küchen) umgebaut weren.
Das ist genehmigungspflichtig; es muss ein richtiger Bauantrag gestellt werden. Da du einen Architekten hast, wird er wissen, wie es geht, sonst soll er in der Bauaufsicht nachfragen.
Eine Baugenehmigung ist auch wichtig, da ihr die Wohnung vermieten wollt.
Wenn ihr keine Baupläne habt als Basis für die Änderung, fragt in der Bauaufsicht, ob dort Unterlagen vorhanden sind.
Lieben Gruß
Parin