Änderung Arbeitsvertrag - schriftlich/konkludent

Moin,

kann ein Arbeitsvertrag, der zur Änderung der Schriftform bedarf, eigentlich konkludent eine wirksame Änderung erfahren, wenn diese nicht in Schriftform festgehalten wurde?

Der Hintergrund der Frage ist folgender:
Ein AN hat eine Direktversicherung mit Entgeltumwandlung. Dann schließt der AG (GmbH) eine Lebensversicherung ab, deren versicherte Person der AN ist. Die Versicherung wird rein vom Arbeitgeber finanziert. Eine Vereinbarung über die Gewährung der Versicherung (= Erhöhung des Gehalts) gibt es nicht, außer durch die Unterschrift des AG für die Versicherung.

Gruß Oskar

Hallo

kann ein Arbeitsvertrag, der zur Änderung der Schriftform
bedarf, eigentlich konkludent eine wirksame Änderung erfahren,
wenn diese nicht in Schriftform festgehalten wurde?

Kommt auf die konkrete Formulierung im AV an.

Dann
schließt der AG (GmbH) eine Lebensversicherung ab, deren
versicherte Person der AN ist.

Einfach so? Du wirst doch sicherlich zugestimmt haben, oder?

Gruß,
LeoLo

Moin,

kann ein Arbeitsvertrag, der zur Änderung der Schriftform
bedarf, eigentlich konkludent eine wirksame Änderung erfahren,
wenn diese nicht in Schriftform festgehalten wurde?

Kommt auf die konkrete Formulierung im AV an.

Der enthält einen § „Änderungen bedürfen der Schriftform“.

Dann schließt der AG (GmbH) eine Lebensversicherung ab, deren
versicherte Person der AN ist.

Einfach so? Du wirst doch sicherlich zugestimmt haben, oder?

Das ist eine gute Anregung. Wenn eine Unterschrift existiert, dann im Vertrag, nicht aber als Extra-Vereinbarung. Das hieße, wenn der Vertrag nicht vom AN unterschrieben wäre, läge keine Vereinbarung in Schriftform vor.

Trotzdem gültig?

Gruß Oskar

Hallo

Der enthält einen § „Änderungen bedürfen der Schriftform“.

Ich vermute jetzt mal ganz stark, daß da noch etwas mehr steht, als eine Überschrift, hm?

Einfach so? Du wirst doch sicherlich zugestimmt haben, oder?

Das ist eine gute Anregung. Wenn eine Unterschrift existiert,
dann im Vertrag, nicht aber als Extra-Vereinbarung. Das hieße,
wenn der Vertrag nicht vom AN unterschrieben wäre, läge keine
Vereinbarung in Schriftform vor.

Jetzt redest Du um den heißen Brei herum. Sag doch mal endlich, was passiert ist. Hat der AG auf Deinen Namen eine Lebensversicherung abgeschlossen und Dich drei Jahre später damit zum Geburtstag überrascht oder habt Ihr zusammgesessen und das Ganze vereinbart?

Gruß,
LeoLo

Moin,

Der enthält einen § „Änderungen bedürfen der Schriftform“.

Ich vermute jetzt mal ganz stark, daß da noch etwas mehr
steht, als eine Überschrift, hm?

Nicht wesentlich mehr, soviel weiß ich noch. Der Vertrag liegt mir aber zurzeit nicht vor. Mit welchem Satz rechnest Du / Wo wäre der Knackpunkt?

Jetzt redest Du um den heißen Brei herum. Sag doch mal
endlich, was passiert ist. Hat der AG auf Deinen Namen eine
Lebensversicherung abgeschlossen und Dich drei Jahre später
damit zum Geburtstag überrascht oder habt Ihr zusammgesessen
und das Ganze vereinbart?

Nee, nicht um den heißen Brei, es geht nur nicht um mich :wink:

Der AG ist in Insolvenz, der Betrieb musste von uns eingestellt werden. Der Vertrag soll zur Masse gezogen werden. Der AG hat aber nicht in den PSVaG eingezahlt, sondern die Versicherung „klammheimlich“ (natürlich mit Wissen des AN) abgeschlossen. Ohne Pensionszusage, ohne weitere schriftliche Bestätigung oder ähnliches. Insofern macht es dem AN mal was aus, dass eine Versicherung gekündigt wird, sonst bekommt er ja die Leistung vom PSVaG.

Gruß Oskar

Hallo

Der enthält einen § „Änderungen bedürfen der Schriftform“.

Ich vermute jetzt mal ganz stark, daß da noch etwas mehr
steht, als eine Überschrift, hm?

Nicht wesentlich mehr, soviel weiß ich noch. Der Vertrag liegt
mir aber zurzeit nicht vor. Mit welchem Satz rechnest Du / Wo
wäre der Knackpunkt?

Ob das Aufheben des Schriftformerfordernisses der Schriftform bedarf.

Der AG ist in Insolvenz, der Betrieb musste von uns
eingestellt werden. Der Vertrag soll zur Masse gezogen werden.
Der AG hat aber nicht in den PSVaG eingezahlt, sondern die
Versicherung „klammheimlich“ (natürlich mit Wissen des AN)
abgeschlossen. Ohne Pensionszusage, ohne weitere schriftliche
Bestätigung oder ähnliches. Insofern macht es dem AN mal was
aus, dass eine Versicherung gekündigt wird, sonst bekommt er
ja die Leistung vom PSVaG.

„Klammheimlich“ geht es schon mal gar nicht.

Gruß,
LeoLo