Änderung auf betreuungsintensives Konto

Hallo,
ich habe da mal eine Frage.
Mal angenommen es geht bei der Bank eine Pfändung ein. Dies wird dem Kunden von Seite der Bank NICHT mitgeteilt, sondern kommt durch eine telefonische Nachfrage weshalb die Karte nicht funktioniert heraus.
Als der Kunde dann davon weiß kümmert er sich sofort um die Pfändung - welche ungerechtfertigt war. Und Sie wird innerhalb der 14tägigen Frist ruhendgestellt, damit alles geklärt werden kann. Und nach der Klärung sofort aufgehoben.
Darf die Bank dann - wieder ohne den Kunden zu informieren - das Konto auf „betreuungsintensiv“ umstellen? Hiervon erfuhr der Kunde auch erst auf Nachfrage weshalb nun für das letzte Quartal plötzlich so hohe Gebühren berechnet wurden.
Kommentar der Bank: „Das ist so. Das dürfen wir.“
Stimmt das? Muß man das so akzeptieren?!

Kommentar der Bank: „Das ist so. Das dürfen wir.“
Stimmt das? Muß man das so akzeptieren?!

Akzeptieren muß man es nicht, man kann die Bank wechseln.

die bank hat in ihrer funktion als drittschuldner bei einer pfändung keine verpflichtung dich zu informieren. einer kontopfändung geht ja bekanntlich ein kleiner juristischer akt voraus - diesen als betroffener nicht zu merken ist schwer möglich.

die sache mit dem betreuungsintensiv beschäftigt schon die gerichte.
in der vergangenheit wurden ähnliche vorgänge meist vom bgh kassiert. die begründung ging meist in die richtung: die bank tut ja nix besonderes sondern nur dass wozu sie gesetzlich verpflichtet ist, und dies liegt im normalen geschäftsumgang - mal einfach ausgedrückt. mein beispiel
bezieht sich z.b. auf die gebühren bei rücklastschriften die nicht mehr berechnet werden dürfen.

cu

strauch

Muß man das so akzeptieren?!

Meine Standardantwort => Sowohl der Kunde als auch die Bank sind nicht unbedingt auf einander angewiesen…wenn´s dir nicht passt, verändere dich…

Erstmal danke für eure Antworten.

Dann: nein einer Kontopfändung muß nichts vorausgehen, denn es handelte sich hier um eine unberechtigte Kontopfändung durch das liebe Finanzamt, die jedoch gar keine Forderung mehr hatte - aber einen Fehler im System. Daher war es schwer vorab entgegenzuwirken.

Der Wechsel der Bank ist natürlich selbstverständlich, denn bei so einer Bank zu bleiben wäre einfach nur dumm.

Es geht lediglich darum ob man die 60,- € (!) Gebühr die (meines Erachtens) ungerechtfertigt waren irgendwie zurückfordern kann, denn das ist ja nun kein Pappenstiel.