Liebe/-r Experte/-in,
vor etlichen Jahren haben mein Mann und Ich bei meiner Schwiegermutter An- und Umgebaut. Meine Schwiegermutter bestand auf eine Teilungserklärung(aus Einfamilienhaus wurden 2 Eigentumswohnungen) und auf einen Übergabevertrag mit Auflassung nach dem Tode. Die Schwester meines Mannes wurde ausgezahlt und hat somit keine Erbansprüche mehr. Mein Mann und seine Mutter möchten nun, dass die andere Wohnung schon zu Lebzeiten an ihn übergeht.Grund: wenn Mutter Schwerstpflegefall würde und in ein Pflegeheim müsste, dann wäre die Wohnung weg und wir hätten das ganze Geld , noch anfallende Investitionen und die viele Arbeit in all den Jahren umsonst investiert. Schenkung scheidet ja wegen des §528 aus.
Wie kann man die Auflassung ändern ohne dass hohe Notarkosten anfallen und die andere Eigentumswohnung bei Eintreten eines Pflegefalles (wollen wir nicht hoffen) an den Sozialträger übergeht.
Wäre ein Kaufvertrag symbolisch für 1 € möglich?
Ich wäre so froh und erleichtert, wenn Sie eine Lösung für uns hätten.
mfG
Hallo,
ich glaube kaum, dass das möglich ist und sie einen Notar finden, der das zu so einem Wert beurkundet. Aber sie können ja mal nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Hallo,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe noch eine Frage an Sie
Und wenn wir zum Beispiel einen Kaufpreis von 10.000€ einsetzen, wäre das realistisch? Es geht uns auch darum die Kosten so gering wie möglich zu halten. Wir möchten aber auf der sicheren Seite sein, damit im Ernstfall die Eigentumswohnung meiner Schwiegermutter nicht an fremde Leute geht. Meine Schwiegermutter hat das Haus vor 60 Jahren gekauft. Mein Mann hat vor 20 Jahren einen Kredit aufgenommen um seine Schwester auszuzahlen und um An-und Umzubauen. Mein Mann und meine Schwiegermama sehen deshalb keinen Sinn drin das Haus noch ein 3. Mal zu bezahlen oder sogar die Wohnung zu verlieren. Leider haben wir vor 20 Jahren bei der Teilungserklärung an einen Extremfall nicht gedacht. Es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie mir noch einmal antworten. Denn dieses Mal möchten wir es richtig angehen.
mfG
Hallo,
welche Kosten realistisch sind und welche nicht, kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur empfehlen , sich an einer Notar zu wenden. Möglicherweise ist ja auch eine Schenkung gegen Pflege o.ä. möglich. Das lässt sich aus der Ferne kaum beurteilen. Ein drittes Mal müssen Sie aber sicherlich bezahlen, wenn die Auszahlung der Schwester auf der Grundlage des Wertes des ganzen Hauses erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth