Bekomme eine kleine Betriebssrente. Diese hat man mir 2 Monate nicht gezahlt. Nach Beschwerde meinerseits wurde mir mitgeteilt, dass ich alle 6 Monate eine Meldebscheinigung vorlegen müsse. Ist das eine „Finte“ oder tatsächlich so.
Danke im Voraus für die Antwort.
Hinnik
Das hängt vom Regelwerk ab, nach dem die Rente zu zahlen ist. Normal ist, dass die Betriebsrente nur an lebende Rentner zu zahlen ist. Ob und in welcher Form ein Nachweis zu erbringen ist, ist nicht gesetzlich geregelt, vielleicht aber betrieblich. Wenn nicht: Ich würde (meine persönliche Meinung!) es für vertretbar halten, wenn jährlich einmal eine Lebensbescheinigung vorzulegen ist; „alle 6 Monate“ klingt schon ein wenig nach Schikane.
Hallo Norder 39, entschuldige, dass ich mich jetzt erst bedanke, was ich hiermit tue. Habe bei der alten die Sache kritisiert, die dann mit einer jährlichen Bescheinigung einverstanden ist.
Gruß und schönes Wochenende wünscht Hinnik