Hallo,
ich habe meine PKV bei der Universa und war bisher eigentlich auch zufrieden. Nachdem für das Jahr 2008 mein Versicherungsbeitrag um 12% erhöht wurde habe ich festgestellt, dass die Universa still und heimlich auch die Bedingungen für die Beitragsrückerstattung geändert hat.
So wird zukünftig nach 3 „schadensfreien“ Jahre nur eine Rückerstattung von 1 Monatsbeitrag gewährt, davor waren es 2. Bei 5 schadensfreien Jahern beträgt die Rückerstattung nur 1,5 Monatsbeiträge, hier wurden davor 3Monatsbeträge gewährt.
Frage:
Können die Regelungen zur Beitragsrückerstattung einfach so von der Versicherung geändert werden?
Danke im Voraus,
kostolany
Frage:
Können die Regelungen zur Beitragsrückerstattung einfach so
von der Versicherung geändert werden?
Hallo Thomas,
die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung kann geändert werden. Vielleicht war die Universa nicht mehr so erfolgreich??
Frank Wilke
Hallo,
Frank hat Dir Deine Frage eigentlich schon komplett beantwortet. Eine Beitragsrückerstattung kannst Du wie eine Überschußbeteiligung ansehen. Du hast Anspruch daran. Nur die Höhe steht nicht fest, da keiner den Gewinn des Unternehmens sicher vorhersagen kann. Macht es hohe Gewinne, ist die Überschußbeteiligung auch höher bzw. die Beitragsrückerstattung fällt höher aus.
Und in der kommenden Zeit ist da eher mit einem Rückgang zu rechnen. Restriktive Gesetze, die Alterung der Gesellschaft und steigende Ausgaben im Medizinsektor lassen die Gewinne schrumpfen - selbst bei ansteigenden Prämien. Bei der Universa bist Du da noch recht gut aufgehoben.
Benni