huhu,
wenn es änderung in den Betreibeskosten wärend einer Periode entstehn, Z.b. einfürhung einer neuen Versicherung oder Änderung in der Fläche durch umbauten, muss der Vermieter darüber dann den Mieter in vorraus informieren?
Danke
huhu,
wenn es änderung in den Betreibeskosten wärend einer Periode entstehn, Z.b. einfürhung einer neuen Versicherung oder Änderung in der Fläche durch umbauten, muss der Vermieter darüber dann den Mieter in vorraus informieren?
Danke
Hallo,
wie sollen wir uns das vorstellen, der Mieter merkt erst in der Nebenkostenabrechung, das seine Wohnung im Laufe des Jahres durch Umbaumaßnahmen in der Fläche halbiert wurde?
hth
huhu,
wo was umgebaut wurde und sich dadurch die Gesamtfläche des Hauses ändert ist nebensächlich. Die auswirkung betrifft alle Mieter.
Nebensächlich gibts in der Juristerei nicht wirklich.
Du gehst auch nicht zum Arzt und sagst, es tut weh, woher das kommt ist nebensächtlich, aber der Schmerz muss weg.
huhu,
wo was umgebaut wurde und sich dadurch die Gesamtfläche des
Hauses ändert ist nebensächlich.
Hahah, wenn man denn keine belastbaren und zielführenden Antworten erwartet, kann man das so sehen.
Die auswirkung betrifft alle
Mieter.
Inwiefern? Die vermietete Wohnfläche düfte davon unberührt bleiben. Wenn sich die Kosten des Winterdienstes oder der Gartenpflege dadurch verringern oder der Umlageschlüssel halbiert würde, ergäbe sich eine Korrektur der Abrechnung mit erwartbarer Rückzahlung und eine Verringerung der Vorauszahlungen ab der nächsten Abrechnungsperiode.