Änderung der äußeren Hausansicht mit Fenstereinbau

alte Fenster aus den 60er jahren sollen gegen neue funktionale gedämmte fenster ausgetauscht werden. dabei verändert sich an einem Fenster die Ansicht mehr Rahmen und weniger Glas bei gleicher Größe.
muss diese klitzekleine veränderung der hausansicht durch neue fenster in der WEG mehrheitlich oder einstimmig genehmigt werden? muss eine mehrheit über weg-sitzung eingeholt werden oder reicht eine schriftliche bestätigung der mehrheit, dass sie nichts dagegen einzuwenden haben?

Hallo,
gewöhnlich sind die Fenster ohnehin im Gemeinschaftseigentum, da geht ohne Beschlußfassung der Gemeinschaft gar nichts. Sollte man es den einzelnen Eigentümern überlassen die Fenster auszuwechseln, sollte auch festgelegt werden, wie sie nachher auszusehen haben, damit sich später wieder ein einheitliches Erscheinungsbild ergibt.

Cu Rene

Hallo,

ich schließe mich den Worten meines Vorredners an.

Fenster gehören grundsätzlich ins Gemeinshaftseigentum.

Es kann sein, dass die Kostentragung jedem Sondereigentümer überlassen ist, dass muss dann in der Teilungserklärung festgelegt sein, oder es muss ein einstimmiger Beschluss dazu gefasst sein, der aber auch jedem Eigentümer zur Kenntis gelangt sein muss.

Jede Veränderung an der Fassade auch wenn sie noch so klein ist, (und gerade an den Fenstern) bedarf der Einstimmigkeit, da es sich hier grundsätzlich um eine bauliche Veränderung handelt.

Gruß
P.