Änderung der AGB's

Hallo,

ich befinde mich zu Zeit im Praktikum und stehe kurz vor Abgabe meiner Abschlussarbeit (Studium Betriebslogistik). Ich habe eine Frage bezüglich einer Optimierungsmöglichkeit.

Dem Unternehmen XY wird vorgeschlagen, eine Zusatzvereinbarung zu den AGB’s zu formulieren. Diese könnte sich für den Kunden sowohl in Mehrkosten als auch in Prämien ausdrücken. Frage ist ob es reicht, die „neuen AGB’s“ per Email an die Kunden zu versenden. Dazu natürlich eine Frist in der geantwortet werden kann (Einverstanden oder Sonderkündigungsrecht), oder die nicht wahrgenommen wird (neue AGB’s treten in Kraft). Ich denke nicht, dass ich tiefgründig auf diese Thematik eingehen muss, da ich mich als Logistiker mit diesem Thema ja nicht wirklich auskenne. Frage ist nur, ob diese Änderung im Prinzip so rechtskräftig werden würden.

Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen,

vielen Dank…

Dem Unternehmen XY wird vorgeschlagen, eine Zusatzvereinbarung
zu den AGB’s zu formulieren. Diese könnte sich für den Kunden
sowohl in Mehrkosten als auch in Prämien ausdrücken. Frage ist
ob es reicht, die „neuen AGB’s“ per Email an die Kunden zu
versenden. Dazu natürlich eine Frist in der geantwortet werden
kann (Einverstanden oder Sonderkündigungsrecht), oder die
nicht wahrgenommen wird (neue AGB’s treten in Kraft).

das zusenden der agb ist ein bloßes angebot zur abänderung desvertragsinhaltes, das nicht angenommen werden muss.

eine einseitige änderung des vertragsinhalts (AGB) ist grds. nicht möglich. daher ist es auch nicht möglich, dass der steller der agb bestimmt, dass das schweigen des kunden als zustimmung zu den agb zu verstehen ist.
ebenso ist es nicht möglich, dass sich das unternehmen plötzlich auf ein sonderkündigungsrecht stützt. die beabsichtigte änderung der agb stellt keinen kündigungsgrund dar.