Änderung der AGB während der Vertragslaufzeit

Hallo,
Frage zu folgenden Fall:

Bestehend ist ein Vertrag zur Dienstleistung seit Mai 2008. Vertragsvoraussetzungen waren bei Vertragsabschluss laut AGB eine Mindestvertragsdauer von 12 Monaten und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nun hat der Kunde fristgerecht seinen Vertrag kündigen wollen, wurde aber von der GmbH&Co.KG darauf hingewiesen, dass sich die ABGs geändert haben und somit die Mindestvertragslaufzeit auf 24Monate verlängert hat und somit eine Kündigung nicht möglich ist.
Besagter Kunde hat das Anschreiben zur Information über die Beitragserhöhung überprüft und findet dort auf den abgedruckten, geänderten und neuen ABGs folgendes vor:
Mit Wirksamwerden der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt eine Vertragslaufzeit von einem Jahr als vereinbart. Nach Ablauf des Jahres verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiters Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von drei Monaten gekündigt wurde.

Nun wundert sich der Kunde, wie er diesen Fall regeln soll.
Welche Rechte hat der Kunde und zu was ist er verpflichtet?
Außerdem ist zu erwähnen, dass der Vertrag an die private Wohnung gebunden ist und durch Umzug die Dienstleistung nicht mehr wahrnehmen kann.

Hoffe ich habe es verständlich dargestellt.

Vielen Dank für die Hilfe,
Julia

Morgen,

also du hast das Verständlich ausgedrückt es ist in dem Fall sogar einfach den du kannst dich in dem Fall auf das BGB berufen (Bürgerliches Gesetzbuch)

Die AGB darf nicht einfach so geändert werden ohne Einverständnis des Käufers.

In deinem Fall geltet die AGB die zum Vertragsabschluss vorhanden war.
Steht auch meist auf der Rückseite des Vertrages.

§ 308 trifft zb zu

http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html hier kannst du dir das auch mal selber anschauen (§ 305 – 310).

gruß

Vielen Dank für die Antwort erstmal.
Aber gibt es da nicht die Regel, dass man automatisch dieser Änderung zustimmt, wenn man nicht innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegt?

Wen du über die Änderung Informiert wurdest.

Wobei Änderung die Bestandteil des Vertrages sind
der Schriftlichen Form und Einverständniss beider Parteien bedarf.

(steht auch meist im Vertrag so unter einem §)

Hallo,

Wobei Änderung die Bestandteil des Vertrages sind
der Schriftlichen Form und Einverständniss beider Parteien
bedarf.

da für die wenigsten Verträge überhaupt die Schriftform zwingend ist, ist diese pauschale Aussage natürlich falsch.

Ich wollte nicht unerwähnt lassen, dass es den Fragestellern hier im Forum um Antworten geht, die fundiert sind. Bisher konnten deine Beiträge dem nicht standhalten. Antworten wie „ich glaube“ oder „ich meine zu wissen“ bringen hier keinen wirklich weiter. Vielmehr verwirrt so etwas den Fragesteller oder, noch viel schlimmer, er verlässt sich auf derartig falsche Antworten.

Gruß

S.J.

Ich weiß ja nicht wie du Verträge ließt ich Persönlich bin Selbstständig in jedem Verdammten Vertrag den ich schreibe und den ich bekomme steht

§ Änderungen bedarf es der Schriftform

In jeder Versicherung die du unterschreibst in fast allen Kaufverträgen sogar.

Auf den Text den du geschrieben hast kommt das was du wahrscheinlich am Häufigsten siehst " Thema verfehlt"

Den deine Aussage passt nicht zu der Frage, es trifft zu was du sagst aber nicht hier.

Ich weiß nicht was du Studierst aber viell. solltest dich darauf Konzentrieren.

Ich weiß ja nicht wie du Verträge ließt ich Persönlich bin
Selbstständig in jedem Verdammten Vertrag den ich schreibe und
den ich bekomme steht

Ich kann durchaus Verträge lesen und verstehen. Dein Kauderwelsch dagegen kaum. 10 Fehler in einem Satz. Alle Achtung. In welchem Bereich bist du selbstständig?

§ Änderungen bedarf es der Schriftform

In jeder Versicherung die du unterschreibst in fast allen
Kaufverträgen sogar.

Kann so vereinabrt sein, muss aber eben nicht. Und weil es fast immer so ist, kann man daraus keine Regel ableiten, wie du es tust.

Auf den Text den du geschrieben hast kommt das was du
wahrscheinlich am Häufigsten siehst " Thema verfehlt"

???

Den deine Aussage passt nicht zu der Frage, es trifft zu was
du sagst aber nicht hier.

Meine Aussage passt zu deiner falschen Antwort.

Ich weiß nicht was du Studierst aber viell. solltest dich
darauf Konzentrieren.

Danke für den Tipp, für den ich mich gerne revanchiere: http://www.deutsch-lernen.com/anfaengerkurs/uebersic…

Ich weiß ja nicht wie du Verträge liest - ich persönlich bin
selbstständig, in jedem verdammten Vertrag den ich schreibe und
den ich bekomme steht

Das geht auch ohne Kraftausdrücke.
Ich weiß nicht, was Du so machst, aber ICH schließe die allermeisten Veträge mündlich ab.

§ Änderungen bedarf es der Schriftform

In jeder Versicherung die du unterschreibst in fast allen
Kaufverträgen sogar.

Letzteres entspricht nicht der Realität, in der ICH lebe.
Ich habe heute schon zwei Kaufverträge abgeschlossen, ohne etwas Schriftliches bekommen zu haben. Einmal sagte ich nur „Säule 6“ und bezahlte, das andere mal „eine Stange West“.

Auf den Text, den du geschrieben hast, kommt das, was du
wahrscheinlich am Häufigsten siehst: „Thema verfehlt“
Denn deine Aussage passt nicht zu der Frage, es trifft zu was
du sagst, aber nicht hier.

Wir sind hier und jetzt gerade alle OT. Aber sowas von…

Ich weiß nicht was du Studierst aber viell. solltest dich
darauf Konzentrieren.

Huihh. Persönliche Anfeindungen.
Ich hol dann mal die Chips und schaue zu, was noch passiert, bis der Artikelbaum geschlossen wird…