Änderung der Anmeldekriterien während Schulung

Hallo zusammen,
angenommen, das Mitglied (17) eines Vereins wird gebeten, an einem Übungsleiterlehrgang teilzunehmen, um auch mal eine Sportgruppe zu führen.
Das Mitglied lässt sich die Unterlagen kommen und meldet sich im Herbst 2014 dazu an, Lehrgangsbeginn soll Januar 2015 sein. Laut Anmeldebogen wird ein Erste Hilfekurs verlangt, der nicht älter als 2 Jahre ist. Das Mitglied geht im Dezember zum Roten Kreuz vor Ort, nimmt an einer 8-stündigen Schulung teil und erhält das Zertifikat für die anstehende Schulung.
Das erste Drittel des Übungsleiterlehrganges ist vorbei, als ihm mitgeteilt wird, die Stelle in München akzeptiert den Rotkreuzkurs nicht, da man ab dem neuen Jahr einen 16-stündigen Kurs verlangt, das hat man im neuen Jahr nun so festgelegt.

  • im Anmeldebogen 2014 stand keine benötigte Stundenzahl für den Kurs
  • er wurde nicht informiert, dass ab 2015 neue Regeln gelten (die erst 2015 entschieden wurden)
  • eigentlich ist doch dann der Anmeldebogen von 2014 gültig, sobald unterschrieben und abgegeben wurde.
  • Anmeldeschluss war auch 2014

Kann das Vereinsmitglied verlangen, dass sein 8-stundenkurs anerkannt wird?

Danke!

Nein - denn der 8-stündige Lehrgang im Dezember war kein Erste-Hilfe Lehrgang, sondern nur ein Lehrgang LebensrettendeSofortmassnahmen - welcher nur für den Führerschein anerkannt wird - Für Übungsleiter usw. ist immer der 15/16 stündige gemeint.

Gruß
Christoph

Auf diesen 16-stündigen Kurs hatte man ihn aber nicht hingewiesen.

Laut Aussage des Leiters wurde im letzten Jahr auch ein 8-stündiger Kurs akzeptiert.

Hallo

Auf diesen 16-stündigen Kurs hatte man ihn aber nicht
hingewiesen.

Das mag ein Fehler eines Einzelnen sein, aber…

Laut Aussage des Leiters wurde im letzten Jahr auch ein
8-stündiger Kurs akzeptiert.

…was steht denn bei den Anforderungen, und was auf der Lehrgangsbescheinigung?

Für den Übungsleiterlehrgang wurden schon immer 8 Doppelstunden „Erste Hilfe Lehrgang“ benötigt. Beim DRK bekommt man für 4 Doppelstunden eigentlich nur wie oben schon geschrieben die „Lebensrettenden Sofortmassnahmen …“

Selbst in den DRK Unterlagen wird das so aufgeführt, Sofortmassnahmen für Führerscheinbewerber, Erste Hilfe für Betriebe, Berufskraftfahrer, Übungsleiter etc.

Grüße,
.L

Leider ist der Antrag ja nicht mehr vorhanden, so dass man den genauen Wortlaut nicht nachvollziehen kann.
Es war aber zu 100% keine benötigte Stundenangabe vohanden - das ist sicher.

Nun muss man mal schaun, ob man nochmals Einsicht in den Anmeldebogen bekommen kann.

Hier geht es jetzt nicht um Korinthenkackerei, sondern nur darum, dass man den ganzen Ärger hätte umgehen können, wenn die Anforderungen konkreter gestellt gewesen wären.

Und eben um die Aussage: letztes Jahr galt das noch aber dieses Jahr hat man das geändert.

Notfalls muss das Mitglied nun eben noch einen Aufbaukurs besuchen …

Das Anschreiben doch noch gefunden.
Hier steht lediglich:

Bitte bei Kursbeginn mitbringen:
• Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs (falls bereits vorhanden, kann aber auch nachgereicht werden)

Ausgegebn im Januar 2015!
Kein Wort über 8- oder 16stündigen Lehrgang.

Das Anschreiben doch noch gefunden.
Hier steht lediglich:

Bitte bei Kursbeginn mitbringen:
• Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs (falls bereits vorhanden, kann aber auch nachgereicht werden)

Ausgegebn im Januar 2015!
Kein Wort über 8- oder 16stündigen Lehrgang.

Hallo

Es gibt keinen anerkannten Erste Hilfe Lehrgang mit weniger als 16 Unterrichtsstunden. Auf deiner DRK-Lehrgangsbescheinigung wird wahrscheinlich etwas über „Sofortmassnahmen“ stehen. Evtl. hat jemand die Anzahl mit Doppelstunden verwechselt. Oder sich einfach vertan und das falsche gesagt.

Ich befürchte es bleibt nichts weiter übrig, einen Erste Hilfe Kurs zu besuchen und die Bescheinigung nachzureichen.

Rein rechtlich wäre zu betrachten, ob der Auskunftgebende zu Schadensersatz verpflichtet werden kann. Folgeschäden durch verzögerte Ü-Schein Erteilung kann man aber nicht gelten machen.

Grüße,
.L

Danke für Deine Antwort.
Der Ü-Leiter hat sich schon bei ihm entschuldigt, dass keine genaue Angabe vorhanden war, über wieviele Stunden der Kurs zu gehen hat. War ein Versäumnis, das wohl jetzt zukünftig geändert wird.
Nun muss man eben schauen, ob es einen Aufbaukurs gibt, den er noch belegen kann um die 16 Stunden voll zu kriegen.