Hallo habe folgendes Problem:
ich bin seit 21 jahren bei einem kirchlichen träger beschäftigt 6jahre lang war ich in vollzeit tätig danach 15 jahre als halbtagskräft wegen der kinder
meine arbeitzeit war dann immer frühdienst oder spätdienst mit 7,25 stunden und alle zwei wochenenden
nun bauen wir die küche um und ich soll während dieser zeit aufeinmal jeden tag kommen mit je 3,6 stunden in früh und spätdienst sowie 3 wochenenden im monat im zuge des umbaus kann ich das ja noch verstehen aber es soll anschließend so weiter gehen
mein arbeitsweg beträgt 30 km hin und zurück
schriftlich habe ich vom arbeitgeber nichts nur mündlich
ist dies überhaupt zulässig oder gibt es da einen bestandschutz gewohnheitsrecht den man als arbeitnehmer hat
danke schon mal für eure hilfe
gruß jo
hil
leider bin ich keine Expertin auf dem Gebiet.
Liebe Grüße
Elena Nowak
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Hallo,
soviel wie ich weiß, kann man von keinem verlangen ständig im Teildienst zu arbeiten.
Denn 2-mal den Arbeitsweg auf Dauer ist unzumutbar.
Es gibt bei den Kirchlichen Institutionen eine Mitarbeitervertretung(MAV), die Dir bei Rat und Tat behilflich sein sollten.
Auch wenn Du Dienstpläne aus der Vergangenheit noch hast oder besorgen kannst, könnte das sehr hilfreich sein.
Ich weiß von meiner Frau die Jahrelang sowohl bei der Caritas als auch beim Perthes Werk beschäftigt war, das diese gerade nicht die sozialsten Arbeitgeber sind.
Also, wenn über ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber nichts zu erreichen ist, würde ich über die MAV das grundsätzlich klären und mich auf keinen Fall belabern lassen. Auch ist mir von diversen praktiken bekannt, dass über solche Maßnahmen unbequeme Mitarbeiter " entsorgt" werden sollen, in dem sie dann selber kündigen.
Viele Grüße
Michael Kather
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HY , leider kann ich dir da nicht so ganz genau Auskunft geben ,
Soweit ich das erkennen kann bist du im kirchlichen Dienst beschäftigt , auch da kann ebenso wie woanders nicht einfach so über deinen Arbeitsvertrag / Tarif hinaus bestimmt werden.
Ohne schriftliche Änderung des Arbeitsvertrages kann der Arbeitgeber dich bitten , nicht jedoch auffordern der Mehrarbeit nachzugehen.
In einigen Einrichtungen im z.B. erzieherischem Bereich gibt es Klauseln in Arbeitsverträgen ,die in bestimmten Fällen vorübergehend Mehrarbeit zulassen.
Bitte checke deinen Arbeitsvertrag bevor du weitere Schritte unternimmst und wende dich ggf. an die Gewerkschaft , die hilft dir in der Regel schnell weiter.
Ich wünsche dir viel Glück bei deinen Bemühungen und sorry noch mal das ich rechtlich nicht so bewandert bin.
Hallo Jolisklaube, grundsaetzlich muss ich sagen: ich bin kein Jurist mit Fachgebiet Arbeitsrecht, dem entsprechend kann ich nur Tips geben wie ich persoenlich vorgehen wuerde. Wichtig waeren drei Sachen, die geklaert werden muessten: Hast Du einen Arbeitsvertrag, ist euer Laden so gross das Ihr eine Arbeitnehmer-Intressenvertretung (Betriebsrat oder Personalrat)habt und gehoert euer Laden einen Arbeitgeberverband an (dieser Ausdruck ist glaube ich falsch. Ich meine, gehoert Ihr z.B. zur OeTV? Wer sorgt dafuer das Ihr mehr Geld bekommt?) Bist Du Mitglied einer Gewerkschaft? Wenn ich lese …kirchlicher Traeger… denke ich: kein Verband! Wer Gewerkschafter ist, dem droht ewige verdammnis im Fegefeuer Lucifers aeh Deibel oder wie der Drecksack heisst. Nichst ist irgendwo festgeschrieben und dem entsprechend einklagbar. Wenn dem so ist, gelten fuer Dich, wie fuer jeden Bundesbuerger mindestens das Betriebsverfassungsgesetz, dessen Wortlaut den Mindeststandart darstellen. Jeder Tarifvertrag, egal welcher Branche ist besser. Das alles hilft Dir nicht weiter ich kann Dir nur eines sagen: in Deiner Umgebung gibt es eine DGB- (Deutscher Gewerkschafts Bund) Vertretung. Ruf bei den Leuten an und versuch bei denen ein Beratungstermin zu bekommen. Mit diesen Leute muss man einen beharlichen Umgang flegen. In der Regel sind die Jungs ganz nett aber nicht abwimmeln lassen ist manchmal hilfreich. Ich kann Dir nur aus dem Bauchgefuehl sagen: Bestandsschutz oder Gewohnheitsrecht kannst Du vergessen. Du hast doch nur zwei Moeglichkeiten: Du gehst zu Deinen Chef und sagst: „will ich nicht!“ Dein Chef sagt: „Mir egal! Du musst aber!“ und Du kannst nur eines: Entweder Ohren haengen lassen oder bei Gericht eine Klage einreichen. Dann stellt sich wieder die Frage, auf welche Einhaltung welcher Regeln willst Du klagen wenn kein Arbeitsvertrag und viel schlimmer kein Tarifvertrag besteht (in dem Arbeitszeit und Bezahlung festgeschrieben sind). Uebrings solange Vertragsaenderungen nicht sittenwidrig oder strafbar
sind, kann dieses Pack alles mit Dir vereinbaren. Es seihe denn Du bist Mitglied einer Gewerkschaft (alles Verbrecher, guck Dich mich an!) und Dein Arbeitgeber hat mit Deiner Gewerkschaft einen Tarifvertrag ausgehandelt. Aber wie gesagt das ist Bauchgefuehl… Wenn Ihr zu einem Verband gehoert geh zu Deiner Gewerkschaft und wenn nicht geh zum DGB-Buero! Wenn die Knalltueten vom DGB nicht mitspielen letzter Ausweg droh diesen Arschfpfeifen mit der Oeffentlichkeit! Leserbriefe gegen Gewerkschaften werden gerne gedruckt, Oeffentlichkeit moegen auch kirchliche Traeger nicht… Gemeinsam ist man stark oder arbeitest Du alleine in der Kueche? Was meinst Du wie bloede Dein Chef guckt wenn dreiviertel der Kueche mit Transparenten vor der Kueche stehen und alle am Schreihen sind! Wer sagt dass das einfach ist? Glaubst Du ich haette kein Schiss davor? Ich wuensch Dir viel Standhaftigkeit.