Änderung der Arbeitszeit/ Fahrtour be Kraftfahrer

Hallo

Ich arbeite seit 5 Jahren als Kraftfahrer im Nahverkehr, jetzt geht auch meine Frau wieder im 3 Schichtsystem arbeiten und wir haben 2 kleine Kinder , mein Chef rief mich nun Freitag nachmittag an und sagte das ich ab Montag der folgenden Woche in Fernverkehr gehen soll, Meine Frage ist das rechtens das so kurzfristig festlegen zu können, da wir ja in den Moment gar keine Chance hatten zu klären wo mir mit unseren Kindern hin sollen wenn ich nicht da bin. Mein Chef drohte mit Abmahnung bzw fristloser Kündigung wenn ich diese Arbeitszeit bzw Änderung der Fahrtour nicht akzeptiere.

puhh…

da kann ich leider nicht helfen.

Ich hatte mich hier nur als „Experte“ „Bahn“ eingetragen, aber auch da ohne Arbeitsrecht, das ist leider nicht meine Welt, Juristen voran!

(wobei ich von Kollegen aus dem LKW Sektor gehört habe das Fahrer gesucht werden, es gibt zig Speditionen die im Schichtdienst arbeiten und Ihre Fahrer nicht mehr die ganze Woiche rumschicken…)

Danke trotzdem für Antwort

Hallo-------------

also…es kommt darauf an, was Du im Arbeitsvertrag stehen hast. Wenn dort steht, das Du im Nahverkehr eingesetzt wirst, dann kann er das nicht so kurzfristig, geschweigeden überhaupt von Dir verlangen.
Aber die meisten Arbeitgeber sind nicht doof und halten sich immer die Türe offen und geben nur Fernfahrer-Verträge raus. Also in den meisten Arbeitsverträge steht drin, das man im Fernverkehr eingesetzt wird und die Arbeitszeit sich an die gesetzlichen Vorgaben richten. Das bedeutet also, von Sonntag 22.00 Uhr kann er Dich einsetzen.

Wenn Du das im Vertrag stehen hast, dann kann er das machen. Wenn Du nicht zur Arbeit antritst, kann er Dich fristlos wegen Arbeitsverweigerung kündigen.

Mein Tipp: Gesetzlich ist auch, das der Fahrer entscheidet, ob er in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen. Also solltest Du ab Sonntag zufällig Magenschmerzen, oder Kopfweh haben und Du nicht in der Lage bist ein Fahrzeug zu führen, dann kannst Du das verweigern und einen Arzt aufsuchen. Das ist Dein Recht und sogar Pflicht kein Fahrzeg dann zu führen. :wink:
Natürlich musst Du dann einen Arzt am Montag aufsuchen und den Arbeitgeber davon in Kenntniss setzen.

LG Markus

Danke für schnelle Antwort, habe gerade nochmal nachgelesen was drin steht,
Es gibt eine Passage das sich die Arbeitszeit und etc an die Bedürfnisse des Arbeitgebers anzupassen sind max 60 Std in der Woche , es war mehr oder weniger eine mündliche Absprache mit der Tour da mein Arbeitgeber damals direkt für diese einen Fahrer gsucht hat .

LG und nochmals danke

Hallo, kommtdarauf an was im AV steht, wenn nur Kraftfahrer drinsteht, hat dein Chef recht, sollte allerdings spezifisch Nahverkehr drin stehen, darf er dich nur für einige Wochen im Fernverkehr einsetzen.

Das kommt auf den Arbeitsvertrag an ob in diesem defenitiv festgelegt ist ob Du als Kraftfahrer im Nahverkehr oder nur als Kraftfahrer eingestellt bist.

Hallo Hasi 78,
leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten, da ich mich mit Arbeitsrecht oder ähnlichem nicht auskenne. Ich bin hier als Technikexperte registriert. Viel Erfolg noch.
Mit freundlichen Grüßen
Gralfinder

Es kommt auf Ihren Vertrag an. Ihr Chef hat sie zu den Bedingungen des Vertrages eingestellt,ohne Wenn und Aber. Was steht also in Ihrem Vertrag?
Das Ihre Frau arbeitet, dafür kann Ihr Chef nichts. Grundsätzlich sollte man aber überlegen,wie ein arbeiten in Zukunft werden soll,wenn ein Arbeitgeber so reagiert.