Änderung der AZ ohne Änderungsvertrag?

Hallo.
Ein AN hat einen AV worin steht das er im 3 Schichtsystem, 40 Std/Wo gerechnet auf die 5 Tage Wo arbeiten soll.
Bislang ist das auch so geschehen.
Seid November sehen die Arbeitszeiten jedoch ganz anders aus. Es wird in 2 Schichten gearbeitet und nur noch 38 Std/Wo. Die restlichen 2 Stunden die am Tag fehlen muß der AN an einem Samstag einarbeiten. Bei 4 Wochen im Monat wären das also 8 Std.
Darf der AG einfach so die Regelung gegen den AV ändern und wie lange darf er diese Änderung ohne einen Änderungsvertrag umsetzen?
Was mich noch interessiert, durch den Wegfall der Nachtschicht büst der AN Nachtzuschläge ein, die schon sehr erheblich sind. Hat der AN das Recht, sich vom AG diesen Ausfall „entschädigen“ zu lassen?

Hallo,

zu diesem Fall wäre es noch von Interesse, ob es einen Betriebsrat in dem Unternehmen gibt und ob dieser ggf. eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat.

Sofern die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag fest vereinbart ist, muss der Arbeitsnehmer jeder Arbeitszeitänderung zustimmen. Dies kann aber auch kollektiv z.b. über eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifvertragliche Regelung vereinbart werden. Notfalls könnte der AG die Änderung der Arbeitszeit auch mit einer Änderungskündigung durchsetzen…

Hoffe, das hilft ein bisschen weiter…

Grüße