Änderung der Einkommensüberschussrechnung möglich?

Guten Abend,

wer kann mir evtl. noch einen nützlichen Tip geben. Mein Kopf raucht schon vor lauter Googelei.

Folgende Situation:

A ist seit 2006 freiberuflich als Projektmanagerin/Consultants für europäische
Projekte ztätig, z. B. Erstellen von
Büchern und Dokumenten für Forschungsprojekte in englischer Sprache für die EU.Controllingaufgaben für europäische Forschungsprojekte A hat ein Hochschulstudium abgeschlossen. Jedoch gab es bei A dieses Jahr Einwände vom Finanzamt. A solle, da der Gewinn über 24.500 liegt Gewerbesteuer zahlen, obwohl A bis dahin als Freiberufler gearbeitet hatte.

Was passiert wenn Finanzamt Erklärung nicht berücksichtigt und Gewerbesteuer erhebt. Kann man dann noch die Einnahmenüberschusss im Nachhinein korrigieren, denn Gewerbesteuer ist ja eine Betriebsausgabe?

Danke und viele Grüße

Servus,

für den Überschussrechner ist Gewerbesteuer eine Betriebsausgabe in dem Jahr, in dem sie bezahlt wird.

Zur Bildung einer GewSt-Rückstellung ist eine Bilanz notwendig, das ist eine andere Baustelle.

Schöne Grüße

MM