Änderung der gemeinsamen Wohnsituation

Hallo !

Person A (Mann) ist im Feb. 2012, da er und seine Frau (Person B) getrennter Wege gehen(nicht geschieden)aus der gemeinsamen Wohnung in eine eigene in der selben Stadt gezogen. Beide waren Steuerklasse 4. Als Rat bekam er jetzt beim Ummelden, von dem Amt für öffentliche Ordnung denn Tipp er soll sich beim Finanzamt melden, wegen dann anderer Steuerklasse.

Stimmt das. Oder reicht es dann auch aus, da ja gemeinsam in der selben Wohnung im Jan. noch bestand, dann erst 2013 die Meldung ?

Ist das steuerlich sehr viel nachteiliger dann ? Es gibt keine Kinder., falls wichtig.

Danke für etwaige Erleuchtung.

Gruss Horst

Als Rat bekam er jetzt beim Ummelden,
von dem Amt für öffentliche Ordnung denn Tipp er soll sich
beim Finanzamt melden, wegen dann anderer Steuerklasse.

Der oder die Ratgebende haben dabei wohl übersehen dass bereits Stkl. IV gewählt ist und IV/IV entspricht I/I.
Steuerklasse muß erst im Jahr NACH der Trennung geändert werden.
Steuererklärung kann für 2012 noch gemeinsam gemacht werden aber auch getrennt. Kommt auf den jeweiligen Verdienst an.

Hier sehr anschaulich erklärt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse

Bröselchen