Hallo !
Person A (Mann) ist im Feb. 2012, da er und seine Frau (Person B) getrennter Wege gehen(nicht geschieden)aus der gemeinsamen Wohnung in eine eigene in der selben Stadt gezogen. Beide waren Steuerklasse 4. Als Rat bekam er jetzt beim Ummelden, von dem Amt für öffentliche Ordnung denn Tipp er soll sich beim Finanzamt melden, wegen dann anderer Steuerklasse.
Stimmt das. Oder reicht es dann auch aus, da ja gemeinsam in der selben Wohnung im Jan. noch bestand, dann erst 2013 die Meldung ?
Ist das steuerlich sehr viel nachteiliger dann ? Es gibt keine Kinder., falls wichtig.
Danke für etwaige Erleuchtung.
Gruss Horst