Änderung der Hausordnung

Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer Wohnanlage. Nun will die Hausverwaltung in der Eigentümerversammlung die Hausordnung ändern. Unter anderem wir ein zusätzlicher Punkt aufgeführt, dass der Wohnungschlüssel nicht an Fremde dauerhaft weitergegeben werden darf. Darf vorgeschrieben werden, ob und wem der Wohnungsschlüssel gegeben. (z.B. Freund, Eltern, Putzfrau, Nachbar). Ist eine derartige Bestimmung rechtlich überhaupt tragbar?

Hallo!

Darf vorgeschrieben
werden, ob und wem der Wohnungsschlüssel gegeben. (z.B.
Freund, Eltern, Putzfrau, Nachbar). Ist eine derartige
Bestimmung rechtlich überhaupt tragbar?

Ob und wem ein Wohnungseigentümer einen Schlüssel zu seinem Sondereigentum überlässt, hat er alleine zu entscheiden. Verwalter und Eigentümerversammlung können auch nichts anderes beschließen. Ein solcher Beschluss wäre nichtig, weil ihm u. a. § 13 WEG entgegen stünde.

Gruß
Wolfgang

Punkt aufgeführt, dass der Wohnungschlüssel nicht
an Fremde dauerhaft weitergegeben werden darf. (z.B.
Freund, Eltern, Putzfrau, Nachbar

ergänzend zum bereits gesagten:

seit wann sind

Freund, Eltern, Putzfrau, Nachbar

„fremde“?

und wenn der schlüssel nicht „dauerhaft“ weitergegegeben werden darf, dann darf er aber kurzzeitig an fremde abgegeben werden?

wissen eigentümer und verwaltung wohl, was sie da an quatsch verzapfen?

ergänzend zum bereits gesagten:

seit wann sind

Freund, Eltern, Putzfrau, Nachbar

„fremde“?

Naja, für die restlichen Mitgeigentümer sind das in der Regel Fremde.

und wenn der schlüssel nicht „dauerhaft“ weitergegegeben
werden darf, dann darf er aber kurzzeitig an fremde abgegeben
werden?

Anscheinend darf der Schlüssel zum Blumengießen, Heizungsablesen o. ä. für einen kurzen Zeitraum weitergegeben werden.

Ich glaube aber auch nicht, das die angestrebte Regelung zulässig wäre.

Gruß
Tina

seit wann sind

Freund, Eltern, Putzfrau, Nachbar

„fremde“?

Naja, für die restlichen Mitgeigentümer sind das in der Regel
Fremde.

das werte ich mal als humoristischen einwurf.

Anscheinend darf der Schlüssel zum Blumengießen,
Heizungsablesen o. ä. für einen kurzen Zeitraum weitergegeben
werden.

kein hausverwalter und keine eigentümerversammlung schreibt einem wohnungsbesitzer vor, wem er die schlüssel zu seiner wohnung anvertraut und wie lange.

Freund, Eltern, Putzfrau, Nachbar

„fremde“?

Naja, für die restlichen Mitgeigentümer sind das in der Regel
Fremde.

das werte ich mal als humoristischen einwurf.

Sind für Dich die Verwandten und Freunde Deiner Nachbarn keine Fremde? Es geht um die Sicht der Miteigentümer und nicht um die Sicht des Eigentümers.

Anscheinend darf der Schlüssel zum Blumengießen,
Heizungsablesen o. ä. für einen kurzen Zeitraum weitergegeben
werden.

kein hausverwalter und keine eigentümerversammlung schreibt
einem wohnungsbesitzer vor, wem er die schlüssel zu seiner
wohnung anvertraut und wie lange.

Scheinbar doch, sonst würde der UP ja nicht fragen. Das das rechtlich nicht zu halten sein wird, steht ja auf einem anderen Blatt.

Sind für Dich die Verwandten und Freunde Deiner Nachbarn keine
Fremde?

nein. es sind leute, die einen nachvollziehbaren anspruch darauf haben, das haus zu betreten, wenn ihnen einer der wohnungsbesitzer, gleich ob eigentümer oder mieter, seinen schlüssel aushändigt und damit zutritt zu seiner wohnung gewährt.

es ist natürlich legitim, dass andere hausbewohner einen unbekannten nach dem grund seines aufenthalts im treppenhaus und insbesondere anderen gemeinschaftsräumen fragen. doch spätestens, wenn sich der besucher als berechtigter schlüsselträger herausstellt, geht es niemanden mehr etwas an, warum und wie lange einer der wohnungsbesitzer diesem besucher (s)einen schlüssel übergibt. im übrigen ist der besucher nach überprüfung der von ihm gemachten angaben ja auch kein „fremder“ mehr.

kein hausverwalter und keine eigentümerversammlung schreibt
einem wohnungsbesitzer vor, wem er die schlüssel zu seiner
wohnung anvertraut und wie lange.

Scheinbar doch, sonst würde der UP ja nicht fragen.

krümelsucherei, aber gut. ich präzisiere: kein hausverwalter und keine eigentümerversammlung darf einem wohnungsbesitzer vorschreiben, wem er die schlüssel zu seiner wohnung anvertraut und wie lange.

Sind für Dich die Verwandten und Freunde Deiner Nachbarn keine
Fremde?

nein. es sind leute, die einen nachvollziehbaren anspruch
darauf haben, das haus zu betreten, wenn ihnen einer der
wohnungsbesitzer, gleich ob eigentümer oder mieter, seinen
schlüssel aushändigt und damit zutritt zu seiner wohnung
gewährt.

Das bestreitet doch auch niemand. Es ging nur um die Aussage, das Verwandt, Freunde etc. des jeweiligen Eigentümers für die anderen Eigentümer eben Fremde sind.

kein hausverwalter und keine eigentümerversammlung schreibt
einem wohnungsbesitzer vor, wem er die schlüssel zu seiner
wohnung anvertraut und wie lange.

Scheinbar doch, sonst würde der UP ja nicht fragen.

krümelsucherei, aber gut. ich präzisiere: kein hausverwalter
und keine eigentümerversammlung darf einem wohnungsbesitzer
vorschreiben, wem er die schlüssel zu seiner wohnung
anvertraut und wie lange.

Das hat nichts mit Krümelsucherei zu tun, das ist eine komplett andere Aussage.