Änderung der Hausordnung

Hallo zusammen,
vielleicht weiss jemand bescheid. Eine vermiete ETW mit Standart-Wohnraummietvertrag. Der Vermieter ist eine Privatperson, als Mieter sind Firmenname und Name des Geschäftsführers vermerkt. Die Wohnung wird bewohnt und in einem der Räume wird ein nicht störendes Gewerbe betrieben sowie eine Mitarbeiterin halbtags beschäftigt. Es gibt keine Zustimmung, eher stillschweigende Duldung. Jetzt wurde die Hausordnung geändert (es ist nicht bekannt, was zum Zeitpunkt der Vermietung drin stand) und Gewerbe bzw. brufsausübung von der Gemeinschaft ausdrücklich untersagt bzw. verboten. Der Mieter will auf Schadenersatz klagen wenn er ausziehen muss. Welche Probleme drohen dem Vermieter? Seitens der Gemeinschaft und seitens des Mieters?
Vielen Dank!

Hallo,

vielleicht weiss jemand bescheid. Eine vermiete ETW mit
Standart-Wohnraummietvertrag. Der Vermieter ist eine
Privatperson, als Mieter sind Firmenname und Name des
Geschäftsführers vermerkt.

Das alleine besagt noch nicht, dass die Mietsache zu gewerblichen Zwecken genutzt werden kann. Eine Firma kann ja auch Wohnräume für seine Mitarbeiter anmieten.

In Standard-Wohnraummietverträgen werden in der Regel an 2 Punkten die Art der Nutzung beschrieben.

  1. In der Regel §1 Mietsache (oder Mieträume) zum Beispiel so:

Vermietet werden >>Ort und Lage der Mietsache; genauere Beschreibung wie Anzahl der Räume usw.

Jetzt wurde die Hausordnung geändert

Da hat der Vermieter jetzt noch mal zum Ausdruck gebracht,
dass er es nicht duldet.

Hallo,
andere Moeglichkeit, bei einem groesseren Mietshaus duerfte die Mehrheit der Eigentuemer die Hausordnung geaendert haben, ob der einzelne Vermieter zugestimmt hat, geht daraus nicht hervor.
Gruss Helmut

Hallo Helmut,

Jetzt wurde die Hausordnung geändert

Da hat der Vermieter jetzt noch mal zum Ausdruck gebracht,
dass er es nicht duldet.

Hallo,
andere Moeglichkeit, bei einem groesseren Mietshaus duerfte
die Mehrheit der Eigentuemer die Hausordnung geaendert haben,
ob der einzelne Vermieter zugestimmt hat, geht daraus nicht
hervor.

könnte man meinen, aber wurde die Hausordnung (wie anzunehmen ist) von der WEG beschlossen, so hat der Eigentümer (zumindest im besagten Punkt) nicht widersprochen. Hätte er das, so hätte diese Beschränkung nach § 13 Abs1 Wohnungseigentumsgesetz (http://dejure.org/gesetze/WEG/13.html) entfernt werden müssen.

Ob diese Tatsache allerdings relevant ist, sei dahingestellt.

Gruß

Joschi

BGH-Urteil v. Juli 09: Gewerbe in der Mietwohnung
Hallo Maximilian,

vielleicht weiss jemand bescheid. Eine vermiete ETW mit
Standart-Wohnraummietvertrag. Der Vermieter ist eine
Privatperson, als Mieter sind Firmenname und Name des
Geschäftsführers vermerkt. Die Wohnung wird bewohnt und in
einem der Räume wird ein nicht störendes Gewerbe betrieben
sowie eine Mitarbeiterin halbtags beschäftigt.

nach neuester Rechtsprechung ist genau die Mitarbeiterin der „Haken“:
http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/gewerbe-in…

Gruß Gudrun