Änderung der Hausornung in Bezug auf Hundehaltung

Wir wollen eine Eigentumswohnung in einem 6-Parteienhaus vermieten. Hundehaltung ist lt. Hausordnung erlaubt. Nun haben wir eine Mietinteressentin mit einem kleinen Mischlingsrüden. Wir würden ihr unsere Wohnung gerne vermieten. Kann die Hausordnung bei der nächsten Eigentümerversammlung insoweit geändert werden, dass Tierhaltung untersagt wird? Müsste unsere Mieterin dann nachträglich ihren Hund abgeben oder wieder ausziehen?

Hallo Katja1971,

was steht denn in Eurer Teilungserklärung? Da sind solche Dinge eigentlich geregelt. Bei uns steht z. B. dass das Halten von üblichen Kleinhaustieren (u. a. Hunde) erlaubt ist, solange von den Tieren keine unzumutbaren Belästigungen ausgehen. Eine Hausordnung kann - soweit ich weiß - nur mit Beschlüssen (Mehrheit) in einer Eigentümerversammlung geändert werden - und gegen jeden Beschluss kann man beim Amtsgericht Einspruch einlegen.

Gruss

Hallo Keylargo,

vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort. Bei uns in der Teilungserklärung steht auch, dass … Tiere erlaubt, wenn keine Belästigung der anderen Bewohner …, die Frage ist, ob man nachträglich - unsere Mieterin in spe würde den Mietvertrag nächste Woche mit Beginn 01.06.unterschreiben - die Hausordnung ändern kann und sie dann den Hund abgeben müsste (oder wieder ausziehen!). Unsere nächste Eigentümerversammlung ist Anfang Mai!!! Zudem habe ich gehört, dass ein Beschluss zum generellen Hundeverbot einstimmig erfolgen müsste!! Wäre dann bei uns ja nicht möglich, da wir logischer Weise dagegen stimmen würden!

Hallo,

Bei uns in der WEG haben wir durch Mehrheitsbeschluss eine Hundehaltung abgeschafft. Die Eigentümer, die vor dem Beschluss einen Hund hatten, durften den Hund weiter behalten, bis er starb. Ein neuer Hund darf aber nicht mehr danach angeschafft werden.

Mehr kann ich leider dazu nicht sagen.

liebe Grüße
Dreamer 24

Hallo Katja1971,

ich bin der Meinung, dass die Teilungserklärung bindend für alle Eigentümer ist. Die Hausordnung wurde doch sicher später mal erstellt. Habe diesen Text gefunden:

„Zur Änderung der Teilungserklärung als „Verfassung“ der Anlage ist nach wie vor die Allstimmigkeit, nicht nur eine Einstimmigkeit auf einer schlecht besuchten Eignerversammlung nötig. Alle Eigentümer müssen mitwirken. Unter Umständen kann es darauf einen Anspruch geben, wenn die - sehr strengen - Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG vorliegen. Außerdem liegt die Teilungserklärung auch im Grundbuch: Wer hier etwas ändern will, muss den formalen Weg einhalten, samt Notar und Grundbuchamt. Eine Teilungserklärungs-Änderung bringt damit auch Kosten mit sich.“

Da bei Euch lt. Teilungserklärung Hunde erlaubt sind (soweit sie nicht belästigen) kann nach meiner Meinung die Hausordnung diesbezüglich nicht verändert werden.

Gruss
keylargo