Hallo Versicherungsspezialisten,
meine liebe Hausratversicherung schrieb mir heute, weil ich ihr ja jahrelang treu war, erkläre sie sich bereit den Vertrag kostenlos auf die neuen Versicherungsbedingungen (VHB92) umzustellen, bei denen ich bessere Leistungen zum gleichen Preis bekomme. Da ich ein extrem misstrauischer Mensch bin, traue ich der Sache nicht (wer hat schon was zu verschenken). Was die Versicherung hier nämlich verschweigt, ist doch, das nach den neuesten Versicherungsbedingungen bestimmt auch einige Leistungen entfallen werden (wie es damals bei Fahrrädern z.B. war). Ich vermute mal, das ich mit der Umstellung einige nutzlose Leistungen erhalte, dafür aber wichtigere Leistungen entfallen, die ich dann teuer extra versichern muss. Zur Info: Die Versicherung besteht schon seit mindestens 10 Jahren.
Wer kennt sich damit aus? Ist das ein Trick, um lästige Altverträge loszuwerden? Ich danke schon jetzt für Antworten.
Gruss Sebastian
Moin, Sebastian!
Vielleicht kann ich Dir ja mal ein wenig weiterhelfen 
Wer kennt sich damit aus?
Ich ein wenig *g*
Ist das ein Trick, um lästige
Altverträge loszuwerden?
Unwahrscheinlich 
Die Gründe dahinter sind andere, auf jeden Fall aber auch, das in der Regel Verträge zu Altbedingungen den versicherungsinternen Betrieb erschweren.
Ich schreib Dir gern was ausführlicheres dazu. Was ich aber vorher wissen müßte, ist welche Bedingungen Du bisher hast. VHB84? Das ist wesentlich, weil sonst nicht beurteilbar ist, an welcher Stelle die neuen Bedingungen Vorteile für Dich oder eben für den Versicherer bringen. Im übrigen finde ich es eierartig, wenn der Versicherer Dir anbietet, jetzt auf VHB92 umustellen. Aktuell sind derzeit mindestens die VHB2000.
Ich danke schon jetzt für Antworten.
Bitte schön 
Details folgen, wenn Du meine Rückfrage beantwortest.
Gruß vom
Dicken MD.
Hallo Sebastian,
prüfe genau, Wort für Wort, Interpretationsmöglichkeiten.
Mir ging es mit meiner Rechtsschutzversicherung so, ein Vertrag von 1973. Mehrfach versuchte die Versicherung mich zur Änderung zu bewegen - was wesentlich schlechtere Voraussetzungen waren (ich hatte z.B. eine Versicherung ohne Eigenbeteiligung).
Nachteil: als nach 28 Jahren Nichtinanspruchnahme leider 3 Schadensfälle und 3 Anfragen (nur Anfragen) passierten, bekam ich die Kündigung.
Darum prüfe und nimm die Hilfe von Dicker an.
Gruß Chris
Hi Dicker,
Vielleicht kann ich Dir ja mal ein wenig weiterhelfen
Na, das wäre ja fein.
Also: Der Vertrag ist vom 18.11.1989 nach VHB84. Zusätzlich sind eingeschlossen Fahrraddiebstahl und Hagelschäden. Laut Schreiben der Versicherung würde neu dazukommen nach VHB92: Hagelschäden (hab ich doch schon), Versicherungsschutz für selbstgenutzte Garagen (hab keine), Einschluss von Hotelkosten nach einem versicherten Schaden bis max.1% der Versicherungssumme, Erhöhung der Entschädigungsgrenzen bei Wertsachen und im Rahmen der Aussenversicherung.
Wertsachen, hmm, sowas hab ich eigentlich nicht
Und was für eine Aussenversicherung? Für mich sind das böhmische Dörfer (Horovice, Kladubry, Stribro).
Ich bin immer etwas vorsichtig, wenn es um sowas geht. Schliesslich hat sich so mancher beim Wechsel der KFZ-Versicherung mit neuen Verträgen schlechter gestellt.
Wäre super, wenn Du mir das erläutern könntest.
Gruss Sebastian
Hallo christel,
Mir ging es mit meiner Rechtsschutzversicherung so, ein
Vertrag von 1973. Mehrfach versuchte die Versicherung mich zur
Änderung zu bewegen - was wesentlich schlechtere
Voraussetzungen waren (ich hatte z.B. eine Versicherung ohne
Eigenbeteiligung).
Auch bei der neuen wäre mit 100%Wahrscheinlichkeit kein SB möglich gewesen. Die Deckungssummen sind seit dieser Zeit um ein vielfaches gestiegen. Von daher würde ich pauschal mal die Umstellung machen.
Nachteil: als nach 28 Jahren Nichtinanspruchnahme leider 3
Schadensfälle und 3 Anfragen (nur Anfragen) passierten, bekam
ich die Kündigung.
Lag aber nicht daran, dass du nicht umgestellt hast, sondern wegen Schadenhäufigkeit.
Gruß
Marco
Lag aber nicht daran, dass du nicht umgestellt hast, sondern
wegen Schadenhäufigkeit.Gruß
Marco
Hallo Marco, sicher, - nur 28 Jahre schadenfrei zählt nichts?
Gruß chris
Moin, Sebastian!
Vielleicht kann ich Dir ja mal ein wenig weiterhelfen
Na, das wäre ja fein.
Sorry, aber hat leider etwas länger gedauert. Gestern ging irgendwie garnix bei mir. Aber ich denke schon, das ich Dir dafür jetzt eine Entschädigung bieten kann. Ich werd mal versuchen, Dich in die Geheimnisse der Bedingungswerke und das übliche Versicherungsdeutsch einzuweihen 
Also: Der Vertrag ist vom 18.11.1989 nach VHB84. Zusätzlich
sind eingeschlossen Fahrraddiebstahl und Hagelschäden.
Sehr schön, ist gut zu wissen. Jetzt kennen wir also die Ausgangsbasis.
Laut Schreiben der Versicherung würde neu dazukommen nach VHB92:
Hagelschäden (hab ich doch schon),
Naja, im Moment hast Du Hagelschäden gegen Zuschlag versichert (vermutlich durch Einschluß der sog. Klausel 838?), nach VHB92 wäre Hagel Beitragsfrei automatisch mitversichert.
Versicherungsschutz für selbstgenutzte Garagen (hab keine),
Brauchst Du also nicht 
Einschluss von Hotelkosten
nach einem versicherten Schaden bis max.1% der
Versicherungssumme,
Das kann unter Umständen sinnvoll sein. Bei einem Brand beispielsweise oder nach einen heftigen Leitungswasserschaden ist die Unterbringung in einem Hotel manchmal sinnvoll, wenn die Wohnung unbewohnbar ist und erst saniert werden muß. Dann macht das durchaus Sinn. Ob das nach Deinem Subjektiven Sicherheitsempfinden nötig ist, kannst Du wohl nur selbst beurteilen. Ich finde es ganz gut.
Erhöhung der Entschädigungsgrenzen bei
Wertsachen und im Rahmen der Aussenversicherung.
Wertsachen, hmm, sowas hab ich eigentlich nicht
Das erscheint mir allerdings fragwürdig. Nach einer mir zufällig vorliegenden Synopse der beiden Bedingungswerke waren sowohl in VHB84 als auch in VHB92 Wertsachen bis maximal 20% der VSU mitversichert. Fragt sich, wo hier die Verbesserung liegen sollte?
Und was für eine Aussenversicherung? Für mich sind das :böhmische Dörfer (Horovice, Kladubry, Stribro).
*lol*
Also: Die Außenversicherung ist automatischer Bestandteil der Hausratversicherung. IMHO einer der wichtigsten, aber am meisten unterschätzten Bestandteile!
Deckung im Rahmen der Außenversicherung bedeutet nämlich, das Teile Deines Hausrats auch dann versichert sind, wenn sie sich vorübergehend außerhalb Deines Haushalts/Deiner Wohnung befinden, solange sie überhaupt in einem Gebäude untergebracht sind! Vorübergehend bedeutet im Sinne der Bedingungen, nicht länger als drei Monate. Das würde beispielsweise bedeuten, das Deine Sachen, die Du im Urlaub im Hotelzimmer deponiert hast und die Dir dort durch einen Einbruchdiebstahl abhanden kommen, automatisch versichert wären, obwohl sie nicht in Deiner Wohnung waren. Aus meiner Sicht ist das durchaus wichtig.
Meist wird die Entschädigungsgrenze für die Außenversicherung auf 10% der VSU begrenzt.
Der Unterschied zwischen VHB84 und VHB92 in Punkto Außenversicherung ist insofern gravierend, als das sich die Außenversicherung nach VHB84 auf Europa beschränkte, nach VHB92 jedoch weltweit gilt. Für jemanden, der oft und gern auf Weltreisen ist, kann das durchaus sehr sinnvoll sein. An der Reinen Entschädigungsgrenze (10% VSU) hat sich zwischen VHB84 und VHB92 jedoch nix verändert.
Ich bin immer etwas vorsichtig, wenn es um sowas geht.
Schliesslich hat sich so mancher beim Wechsel der
KFZ-Versicherung mit neuen Verträgen schlechter gestellt.
Wäre super, wenn Du mir das erläutern könntest.
Nun gut, soweit habe ich erstmal versucht, für Aufklärung zu sorgen *g*
Vielleicht sollte ich jedoch nocheinmal ein wenig mehr ins Detail gehen.
In der Hausrat sind ja immer mehrere Gefahren abgedeckt, auf jeden Fall immer Leitungswasser (LW), Sturm (St), Feuer (F) und Einbruchdiebstahl (ED), manchmal wird zusätzlich auch noch Glas eingeschlossen.
Die wesentlichsten Unterschiede zwischen VHB84 und VHB92, mal auf einen Blick zusammengefasst:
Go-Karts, Spielfahrzeuge, Motorgetriebene Krankenfahrstühle (also AOK-Chopper) oder Rasenmäher wären in VHB 84 nicht mitversichert, in VHB92 dagegen schon. Wenn Du ein Faltboot, Schlauchboot oder Ruderboot hast, dann wäre dies nach VHB84 zwar versichert, jedoch ohne einen eventuell vorhandenen Motor. Dieser ist erst ab VHB92 mitversichert. Ob das für Dich sinnvoll ist, mußt Du selbst wissen 
In Bezug auf die Außenversicherung gab es wie schon erwähnt die Erweiterung des Schutzgebietes von Europa (VHB84) auf Weltweit (VHB92).
Ein ganz wichtiger Punkt, der in den VHB92 wirklich verbessert wurde, sind die sogenannten Versicherten Kosten. Das ist ein oft unterschätzter Punkt.
Sowohl nach VHB84 als auch nach VHB92 sind Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten mitversichert, jeweils bis zu 10% VSU.
Neu in VHB92 sind die schon erwähnten Hotelkosten, die hier bis zu 10% VSU mitversichert sind.
Interessant ist auch der Punkt der sogenannten Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Nach VHB84 sind diese lediglich bis zu 10% VSU mitversichert. Nach VHB92 sind diese jedoch bis zu einer unbegrenzten Höhe gedeckt, sofern sie auf Weisung des Versicherers verursacht wurden. Außerdem Neu in den VHB92 gegenüber VHB84 war der Einschluß der sogenannten Transport- und Lagerkosten. Diese waren nach VHB84 überhaupt nicht gedeckt, nach VHB92 waren sie dagegen mit bis zu 10% VSU mitversichert. Das ist IMHO sehr wichtig.
Ein ganz wesentlicher Punkt hinsichtlich der Unterscheidung VHB84 und VHB92 ist der sogenannte Unterversicherungsverzicht.
Nach VHB84 war ein Unterversicherungsverzicht möglich, wenn der Versicherungsnehmer (VN) eine Mindestversicherungssumme von 511,29 € je m² Wohnfläche versichert hatte. Nach VHB92 ist ein Unterversicherungsverzicht erst dann möglich, wenn je m² Wohnfläche eine Mindestversicherungssumme von 613,55€ abgedeckt ist. Diese Erhöhung der Mindestdeckung hat direkte Auswirkungen auf den Beitrag und ist IMHO eher negativ für den VN zu bewerten.
Nur so als Beispiel: Wir unterstellen eine Wohnfläche von 100m². Der hypothetische Preis für eine Hausratversicherung beträgt z.Bsp. 3,00€ je 1.000€ Versicherungssumme. Unter der Voraussetzung, das der VN in diesem Fall einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren will, müßte er nach nach VHB84 eine Mindestversicherungssumme von 51.129€ vereinbaren, diese wird in der Regel auf volle 1.000€ aufgerundet, wären also 52.000€. Der sich daraus ergebende Beitrag wären 156€ p.A.
Nach VHB92 läge die Gerundete Mindestversicherungssumme jedoch schon bei 62.000€. Der sich daraus ergebende Beitrag läge in diesem Beispiel bereits bei 186€.
Dabei habe ich aber noch nicht berücksichtigt, das die Versicherungsprämie je 1.000€ nach VHB92 in der Regel etwas höher lag, als nach VHB84.
Im Gegenzug muß dann geprüft werden, was eventuell an Zuschlägen wegfällt, beispielsweise für die nach VHB92 überflüssige zusätzliche Hagelschadendeckung. Unterm Strich jedoch dürfte die VHB92-Variante immer die etwas teurere sein.
Außerdem gab es nach den VHB92 noch eine wesentliche, IMHO sinnvolle Erweiterung. Nach den VHB92 sind sogenannte Feuernutzwärmeschäden beitragsfrei mitversichert, das gab es vorher nach VHB84 nicht.
Interessant wird es beispielsweise auch, wenn Dir ein wie auch immer geartetes Luftfahrzeug oder Fluggerät auf Dein Haus poltert und dadurch Dein Hausrat beschädigt wird. Nach VHB84 war das nur mitversichert, wenn es sich dabei um ein bemanntes Fluggerät handelte. Im Zweifel hieße das, wenn der Pilot vorher den Schleudersitz benutzt hätte, wäre das Fluggerät nicht bemannt gewesen.
Nach VHB92 sind alle Schäden durch durch Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung als mitversichert. Von bemannten Fluggeräten ist hier nicht mehr die Rede.
Soviel erstmal dazu. Ich hoffe, ich hab jetzt nicht für mehr Verwirrung als Aufklärung gesorgt. Wenn Du noch Fragen dazu hast, melde Dich einfach. Vielleicht kann ich a auch noch in ganz einfachen Worten was dazu sagen 
Unterm Strich würde ich sagen, schon allein wegen der erhöhten Deckung der Kosten täte sich die Umstellung auf VHB92 lohnen.
Ich jedenfalls hab es damals gemacht 
Gruß vom
Dicken MD.
Hallo Christel,
es hört sich jetzt vielleicht hart an, interessiert aber nicht.
Man rechnet damit, dass du nun in Streitlaune verfallen bist und künftig dann eben weiterhin streiten wirst.
Gruß
Marco
Nur noch eine Frage
Hi Dicker,
zuerst war mir etwas schwindelig vom Text aber jetzt gehts mir wieder besser 
Danke für die vielen Informationen.
Eine Frage hätte ich noch. Diese Unterversicherung ist mir noch nicht ganz klar. Unsere winzige Hütte hat nur 75m². Die Deckungssumme beträgt zur Zeit 41.926€. Reicht das aus, oder sollte ich bei der Gelegenheit gleich etwas erhöhen?
Gruss (auch an Deinen Dad)
Sebastian
Moin, Sebastian!
zuerst war mir etwas schwindelig vom Text aber jetzt gehts mir
wieder besser
Freut mich zu lesen. Hoffentlich hats sich gelohnt 
Danke für die vielen Informationen.
Gern geschehen.
Eine Frage hätte ich noch. Diese Unterversicherung ist mir
noch nicht ganz klar. Unsere winzige Hütte hat nur 75m². Die
Deckungssumme beträgt zur Zeit 41.926€. Reicht das aus, oder
sollte ich bei der Gelegenheit gleich etwas erhöhen?
Aaaaaalso, dann woll´n wir mal. Was versteht man unter dem sogenannten Unterversicherungsverzicht?
Das erläutern wir am besten an Deinem Beispiel. Wir unterstellen eine Wohnfläche von 75m².
In Deiner Wohnung befinden sich zahlreiche Gegenstände, die zum Hausrat zählen. Angefangen bei den Möbeln über Heimelektronik bis hin zu den Socken im Schrank oder dem Besteck in der Küchenschublade. Wenn man den Wert aller Gegenstände im Haushalt zusammenrechnet, ergibt sich ein Gesamtwert. Das wäre dann im Falle eines Falles der größte, zu erwartende Schaden, abgesehen von den möglichen, zusätzlichen Kosten (wie Aufräumungskosten, Hotelkosten etc.). Die Versicherungssumme (VSU) der Hausratversicherung sollte also mindestens diesen größten, zu erwartenden Schaden abdecken.
Das würde bedeuten, wenn beispielsweise im gesamten Haushalt zusammengerechnet Werte von sagen wir 40T€ vorhanden sind, dann muß die VSU mindestens 40T€ betragen. Nur so ist sichergestellt, das im Schadenfall eine ausreichende Deckung gegeben ist. Ist die VSU kleiner als der Haushaltswert, wäre eine sogenannte Unterversicherung gegeben. Nun ist es aber in der Regel sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer ein riesiger Aufwand, alle Werte in der Wohnung einzeln zu ermitteln. Daher ist man seitens der Versicherer dazu übergegangen, bestimmte Pauschale Größen für einen typischen Haushaltswert anzusetzen, beispielsweise nach den VHB92 eben je m² Wohnfläche eine Mindestversicherungssumme von 613,55€.
Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluß einer Hausratversicherung einerseits die Möglichkeit, eine VSU festzusetzen, die dem echten Wert seines Haushalts entspricht. Das liegt in seinem eigenen Ermessen. Wenn der Versicherungsnehmer jedoch von den Pauschalen des Versicherer nach unten abweicht, dann muß er damit leben, das der Versicherer im Schadenfall das Recht hat, auf eine sogenannte Unterversicherung zu prüfen.
Was wären die Folgen einer Unterversicherung?
Nun, das ist recht einfach zu erklären. Im Schadenfall wird dann geprüft, ob eben tatsächlich der Gesamtwert des Haushalt größer als die VSU ist. Ist das so, dann hat der Versicherer das Recht, anteilig die Entschädigungsleistung zu kürzen.
Beispielsweise so: Wert des Haushalts = 50T€; VSU = 40T€. Das bedeutet, das nur 80% des Haushalts versichert sind. Im Falle eines Schadens wird dann jede Entschädigungsleistung auf 80% des tatsächlichen Schadens gekürzt. Man wird also nie eine Volle Entschädigungsleistung bekommen.
Wenn der Versicherungsnehmer verhindern möchte, das der Versicherer diese Unterversicherungsprüfung vornimmt, dann muß der Versicherungsnehmer die laut den jeweiligen Bedingungen üblichen Mindestversicherungssummen einhalten. Nur dann ist es möglich, den sogenannten Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Nach den VHB92 beispielsweise ist ein Unterversicherungsverzicht erst dann möglich, wenn je m² Wohnfläche eine Mindestversicherungssumme von 613,55€ abgedeckt ist. Für einen Haushalt mit 75m² Wohnfläche ergibt sich daraus also eine Mindestversicherungssumme von 46.016,25 €, diese wird in der Regel hochgerechnet auf den nächsten vollen Tausender, also wäre hier eine VSU von 47.000€ abzusichern, wenn der Versicherungsnehmer auf den Unterversicherungsverzicht wert legt.
Soweit verstanden? Wenn nicht, frag einfach nochmal nach.
Übrigens haben wir wohl damit auch einen der Gründe für das Angebot Deines Versicherers gefunden 
Bisher hast Du nach VHB84 mit einer VSU von knapp 42k€ locker die Mindestdeckung für 75m² erfüllt. Ob Du den Unterversicherungsverzicht dort vereinbart hast, weiß ich nicht, hängt vom Vertrag ab. Bei vielen Versicherern steht aber auf den Anträgen automatisch mit drauf, das eben ab der Mindestversicherungssumme von soundsoviel der Unterversicherungsverzicht als vereinbart gilt. Wenn Du auf VHB92 umstellst, dann wird man Dich sicher fragen, ob das so bleiben soll. Dann müßte nach den neueren Bedingungen die VSU allerdings angehoben werden. Und eine höhere VSU bedeutet in aller Regel auch eine höhere Prämie *g*
Gar nicht doof, oder? Ein weiterer Grund für das Umstellungsangebot ist aber sicherlich auch, das die Versicherer Interesse daran haben, ihre Versicherungssummen zu glätten. Durch die Euro-Umstellung ist aus einer einst glatten Summe wie einst 82.000 DM bei Dir jetzt ein krummer Betrag von 41.926€ geworden. In den Statistiken der Versicherer sieht das äußerst Besch… aus. Natürlich hat ein Versicherer aber kein Interesse daran, die Summen nach unten zu glätten. Einfach so hochsetzen geht aber auch nicht, weil dann ja die Prämie mit hochgeht, was Dir als Kunde ein Sonderkündigungsrecht geben würde. Also macht man Dir ein Umstellungsangebot *g*
Wennste weitere Fragen hast, dann weißt Du ja, wie Du mich erreichen kannst 
Gruß vom
Dicken MD.
Moin Dicker,
jetzt ist soweit erstmal alles klar. Danke.
Na denn werde ich das Dings mal unterschreiben und abschicken.
Teurer wird eh alles ;-(
Gruss Sebastian