Änderung der heizbaren Wohnfläche durch Vermieter

Mahlzeit, ich habe da mal eine Frage in die Expertenrunde zum thema Mietrecht.

Wir haben einen Mietvertrag mit eine Gesamtwohnfläche von 64,28 qm und einer beheizbaren Wohnfläche von 57,16 qm.

Bis jetzt hatte mehrfach der Vermieter gewechselt und auf der BeKo 2007 steht Wohnfläche 60,940 ud Heizfläche 60,940 und auf der BeKo 2008 steht Wohnfläche 64,280 und Heizfläche 60,940 qm.

Als ich den Vermieter auf die Unstimmigkeiten hingewiesen habe, hat der zurückgechrieben, dass er mit Verwaltungsübernahme alle Wohn- und Heizflächen ungeachtet der Eintragung in den Mietverträgen für alle Mieter neu erfasst hat.

Darüber wurden wir aber nicht informiert.
Meine Frage ist, ob er das so einfach machen kann.

Grüße aus Dresden
Der Maddi

Hallo Maddi,
maßgeblich sind die tatsächlichen Maße der beheizten Wohnfläche.Einfach nachmessen und dann mit dem Vermieter besprechen falls es abweichen sollte. Lt. Vermieterbund darf die tatsächliche Wohnfläche bis zu 10% von der angegebenen Wohnfl. abweichen.Bei Mansardenwohnungen z.B. dürfen Flächen ab 1,4m Zimmerhöhe komplett aufgemessen werden, darunter zur Hälfte.
Am besten selbst mal nachmessen und reden!
Gruß Petra

Hallo,
aufgepasst!!! Das BGB hat entschieden, dass Abweichungnen ab 10% von der Wohnfläche (WOHNFLÄCHE, nicht HEIZFLÄCHE)als Mangel gelten und relevant sind. Das heißt im Umkehrschluss, dass Eure Wohnfläche nicht einfach so verändert werden darf, wenn die Abweichung unter 10% ist. Ganz wichtig: es muss vertraglich vereinbart werden, wie groß die Wohnung ist, und nur (!) diese Größenangabe zählt dann auch für die Miete und die Nebenkosten. Der Vermieter kann die Wohnfläche ohne Eure Zustimmung nur dann ändern, wenn er eine Abweichung von 10% nachweisen kann. Das wird er praktisch nur machen, wenn die Wohnung 10% oder mehr größer ist als in Eurem Vertrag. Ist sie tatsächlich kleiner, hat der Vermieter wohl kaum ein Interesse, weil er dann weniger Miete nehmen dürfte! Ihr selbst dürft die falsche Wohnfläche nur dann vom Vertrag abweichend durchsetzen, wenn Ihr auch eine Abweichung von 10% zu Euren ungunsten nachweisen könnt.
Der ursprüngliche Fragesteller fragt aber nach der HEIZFLÄCHE!! Ich selbst habe momentan den gleichen Ärger, dass mir richtigerweise die Heizfläche vergrößert wurde (Nachrüstung Heizkörper), man es aber bei den Nachbarn schlicht vergessen hat. Da die Grundkosten für Wärme auf die Gesamtheizfläche umgelegt werden, zahle ich also zuviel und wehre mich. Zwar behauptet mein Vermieter, es sei widersinnig, das 10%-BGH-Urteil nicht auch für die Heizfläche anzuwenden, es steht aber so nicht im Urteil. Außerdem könnte ich dann ja auch die NICHT-Heizfläche ansetzen, welche sich um 16% vergrößert hat.
Vielleicht schreibt hier ein Kundiger mal, ob das BGH-Urteil, das ausdrücklich von WOHNFLÄCHE spricht, auch übertragbar ist auf HEIZFLÄCHE. Mit der Antwort würden mindestens 2 Leute glücklich gemacht :smile:

CU JStessi