Änderung der Kautionsform durch Mieter

Hallo,
kann ein Mieter nach Mietvertragsabschluß eigenständig die Form der Kauiton ändern, nämlich von Sparbuch zu Bankbürgschaft?

Hallo!

Wie sollte das denn gehen ?

Wer hat Kaution denn als Sparbuch angelegt ? Mieter und dann anschließend an VM verpfändet ?
Was sollte denn an Umwandlung für den Mieter kostengünstiger sein ? Die Bankbürgschaft doch nicht, die kostet Geld, während Sparbuch kein Geld kostet (sogar etwas Zinsen bringt).

Eigenständig kann man gar nichts ändern !

MfG
duck313

alles klar danke

Hallo,

Was wurde denn schriftlich vereinbart (Mietvertrag) ??..

Nein, kann er nicht: Verträge sind einzuhalten und Änderungen bedürfen einer übereinstimmenden Willensbildung :smile:

Warum sollte der VM aber eine verpfändetes Sparbuch gegen eine Bürgschaft tauschen wollen, über die er nicht gleichermaßen verfügen kann?

Warum sollte der M statt Zinserträge zu erzielen Avalzinsen in mehrfacher Höhe an die Bank bezahlen wollen?

G imager

Hallo,

Warum sollte der VM aber eine verpfändetes Sparbuch gegen eine Bürgschaft tauschen
wollen, über die er nicht gleichermaßen verfügen kann?

Warum sollte der M statt Zinserträge zu erzielen Avalzinsen in mehrfacher Höhe an die Bank
bezahlen wollen?

Vielleicht weil es sich um eine Versicherung handelt ???..:smile:)

siehe zum B. hier
https://www.kautionskasse.de/uploads/documents/BBL01…

https://www.kautionskasse.de/uploads/documents/ZfV-H…

Die in der Fragestellung erwähnte Bankbürgschaft hat mit einer Kautionsversicherung nun nicht das Geringste zu tun. Schon garnichts mit der Kernfrage, ob der Mieter hier ein einseitiges, gar nachträgliches Wahlrecht hätte.

Hallo,

also

  1. ist diese Kautionsversicherung ja im Grunde ein Aval nur eben ohne desen hohe Kosten

2.steht in der Ausgangsfrage ja nichts über die genaue Vereinbarung bezüglich der Kaution