Für Änderungen der Lohnsteuerkarte ist in 2010 in jedem Falle noch die Gemeinde zuständig, wenn die Änderung 2010 noch wirksam wird.
Wer in 2010 geheiratet hat (oder noch heiratet) kann diese Änderung für 2010 (ab Eheschließungstag) nach Rechtslage eindeutig NUR in der Gemeinde (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüo) durchführen lassen.
Die Änderungen, die 2011 erstmalig wirksam werden (zB Eheschließung ab 01.01.11) können dann nur noch beim Finanzamt eingetragen werden.
Ausnahmen hiervon gibt es definitiv nicht - Bürgerbüros / Meldeämter, die schon jetzt für Änderungen 2010 schon ans FA verweisen, sorgen nur für einen zusätzlichen Weg des Bürgers - die FA dürfen (und können!) noch nicht eintragen.