Änderung der Preisliste bei Ratenkredit

Angenommen eine Person hat vor 1 Jahr einen Ratenkredit abgeschlossen. In den Bedingungen steht das bei Kündigung des Ratenkredit 25,-€ Gebühren fällig sind.
Angenommen die Person bekommt jetzt einen Brief mit einer neuen Preisliste in der für die vorzeitige Kündigung jetzt 3% vom Saldo min. 50,-fällig werden. (Bei der Person währen im Falle einer Kündigung über 500,-€ fällig.)

Wenn die Person jetzt am überlegen ob Sie den Kredit ev. im nächsten hlben Jahr kündigt, aber nur vielleicht!

Wie sollte die Person am besten reagieren?
Schriftlich Einspruch gegen die Preisliste einreichen?
Wenn ja hat das einen Sinn?
Kann die Preisliste überhaupt so einfach für laufende Verträge geändert weredn?

Danke im vorraus über alle Infos!

Hallo Patrick

Die Vertragsbedingungen können nur im gegenseitigen Einverständnis
geändert werden.
Solltest Du (bzw. „jemand“) bei Vertragsabschluss eine Klausel
unterschrieben haben, die dem Vertragspartner erlauben, die
Geschäftbedingungen nach Gutdünken zu ändern und Du das akzeptieren
musst, würde ich den Gang zum Anwalt empfehlen.

Um keine Fristen zu verpassen, empfiehlt sich bestimmt ein
eingeschriebener Brief vorab.

Zudem würde ich zuerst mal die neue Preisliste genau ansehen und
schauen, ob die Bedingungen auch für bestehende Verträge gelten
sollen.

Gruss
Heinz