Angenommen eine Person hat vor 1 Jahr einen Ratenkredit abgeschlossen. In den Bedingungen steht das bei Kündigung des Ratenkredit 25,-€ Gebühren fällig sind.
Angenommen die Person bekommt jetzt einen Brief mit einer neuen Preisliste in der für die vorzeitige Kündigung jetzt 3% vom Saldo min. 50,-fällig werden. (Bei der Person währen im Falle einer Kündigung über 500,-€ fällig.)
Wenn die Person jetzt am überlegen ob Sie den Kredit ev. im nächsten hlben Jahr kündigt, aber nur vielleicht!
Wie sollte die Person am besten reagieren?
Schriftlich Einspruch gegen die Preisliste einreichen?
Wenn ja hat das einen Sinn?
Kann die Preisliste überhaupt so einfach für laufende Verträge geändert weredn?
Danke im vorraus über alle Infos!