Hallo,
folgende Annahme:
Servicetechniker, mit dem Satz (also in etwa jedenfalls) im unbefristeten AV „Der AN kann bei betrieblicher Notwendigkeit und gleichbleibender Entlohnung einem anderen Tätigkeitsbereich zugewiesen werden“. Das monatliche Grundgehalt des AN wäre eher dürftig, dafür wären die Spesensätze sehr gut und würden einen beträchtlichen Teil des monatlichen Einkommens ausmachen (etwa 1/3 des Einkommens). Nun würde ein Innendienstler gekündigt werden und der Servicetechniker sollte in den Innendienst wechseln (kein Personalaufbau erwünscht) - keine Serviceeinsätze, keine Spesen - viel weniger Geld! Verstünde man dann unter „gleichbleibender Entlohnung“ das Grundgehalt? Oder müsste fairerhalber ein Verdienstmittel errechnet werden aus bsp. dem Gesamteinkommen inkl. Spesen im letzten Jahr?? Was wäre mit dem Dienstwagen, der Gehaltsbestandteil ist? Müsste der AN einen komplett neuen AV unterschreiben oder wäre mit dem o. g. Satz alles geregelt?
Vielen Dank + Gruß,
Sonja